• Die Krankenhausfinanzierung muss grundlegend reformiert werden

    Prof. Dr. med. Henrik Herrmann: Klinikinvestitionen müssen deutlich aufgestockt werden
    28.September 2020
    Köln (mhe). Dass Norddeutsche durchaus auch kölschen Humor verstehen und ihn sogar teilen können, belegte eindrucksvoll unser dritter Referent, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann – Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein und Mitglied im MB-Bundesvorstand. Herrmann orientierte sich in seinem plakativen Vortrag an den Kölschen Geboten: Et es wie et es. Siehe den Tatsachen ins Auge. Erinnern wir uns an die Eingangsfrage: Ist eine Krankenhausplanung mit dem DRG-Abrechnungssystem vereinbar? „Ich könnte die Frage ganz schnell und einfach beantworten. Nein, überhaupt nicht!“, betonte Henrik Herrmann gleich zu Beginn. Er erläuterte das am 17. September vorgelegte Positionspapier des Marburger Bundes und kritisierte die fortschreitende Ökonomisierung des Gesundheitswesens.

    Et bliev nix wie et wor. Sei offen für Veränderung.

    „Wir müssen Veränderungen akzeptieren. Wir müssen Angebote im ländlichen Raum bündeln, die Kooperationen und Vernetzungen im ambulanten, stationären Bereich, in der Pflege, Rehabilitation und Notfallversorgung fördern und die Weiterbildung stärken.

    Füge Dich Deinem Schicksal – „wat willste mache.“

    „Der Versorgungsauftrag und die Erreichbarkeit muss nach Versorgungsstufen festgelegt werden. Die Erreichbarkeit, die Struktur- und Personalvorgaben müssen klar definiert werden. Eine aktive und stringente Krankenhausplanung ist gefordert. Die stationäre Notfallversorgung muss sichergestellt werden und flächendeckende sowie vernetzte Versorgungsstrukturen etabliert werden. Wir müssen medizinische Kompetenzbündelungen fördern.“

    Wat fott es, es fott. Jammere den Dingen nicht nach.

    „Ja, die Krankenhausfinanzierung muss grundlegend reformiert werden. Vorhaltekosten müssen als erlösunabhängige Vergütungskomponenten finanziert werden. Personalkosten der direkten Patientenversorgung müssen aus den Fallpauschalen herausgenommen werden. Sach- und weitere Betriebskosten können jedoch weiterhin pauschalisiert finanziert werden.“

    Krankenhausvergütung sei möglich mit drei ineinandergreifenden Ansätzen: Mit Zuschlägen für eine geleistete Qualität beim Erreichen von Vorgaben. Mittels Fallpauschalen, die an Kostenstrukturen und externe Faktoren angepasst werden, sowie mit einem Budget auf Basis demografischer Faktoren und inklusive von Zuschlägen für Vorhaltekosten.

    Et kütt wie et kütt. Habe keine Angst vor der Zukunft.

    Kran­ken­haus­in­vestitionen müssen deutlich aufgestockt werden. Es ist Aufgabe der Länder, die pauschalisierte Förderung sicherzustellen und Einzelförderung auf Antrag zu leisten. Es ist Bundesaufgabe Sonderförderprogramme für Strukturveränderungen aufzulegen und sektorenverbindende und länderübergreifende Versorgungsnetzwerken mitzufinanzieren.

    Et hätt noch immer jot jejange. Lerne aus der Vergangenheit.

    Krankenhauspersonal – klare Vorgaben, mehr Team. „Was wir jetzt haben, reicht nicht aus, um Patienten angemessen zu versorgen und zu betreuen. Wir wollen eine wertorientierte Medizin mit mehr Zeit für den individuellen Patienten. Wir müssen auch weitere Aufgaben definieren. Die Aspekte wie Fort- und Weiterbildung fehlen. Personalentwicklung muss aktiv betrieben werden. Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Privatleben als Unternehmenskultur gelebt werden. Wir müssen die Aufgabenverteilung im Krankenhaus neu überdenken.“

    Henrik Herrmann sprach sich gegen Personaluntergrenzen aus, legt getreu des schleswig-holsteinischen Grundgesetzes „Wat mutt, dat mutt“ das Ampelschema zu Personalvorgaben im Krankenhaus vor. „Da­ran führt kein Weg vorbei.“

    Wat soll dä Quatsch? Stelle immer die Universalfrage.

    Versorgungsqualität – im Fokus steht der Mensch. Anzustreben sei eine wertorientierte Medizin. Herrmann forderte die Förderung von Qualifikationen, eine gestärkte Indikationsqualität, mehr Peer Review, eine intensivierte Versorgungsforschung und die gewonnenen Daten müssen besser nutzbar gemacht werden.

    Mer muss ers mal janix. Eile mit Weile.

    Bun­des­ge­sund­heits­minister Jens Spahn kann sich „in der Theorie auf eine stärkere Selbstkostenfinanzierung einlassen – aber nur unter der Prämisse, dass wir vorher bedarfsgerechte Strukturen definieren“. Instrumente des Wettbewerbs müssten reduziert werden. Spahn: „Wir müssen auch die bedarfsgerechte Vergütung stärken, damit Krankenhäuser aus dem Hamsterrad herauskommen können und nicht gezwungen sind, bestimmte, ausgewählte Leistungen vorzunehmen.“  Spahns Fazit: Das ist eine komplexe Thematik, die nicht in dieser Legislatur gelöst werden kann.

    Da laachste Dich kapott! Bewahre Dir Deine gute Einstellung zum Humor.

    Amüsant ist auch die abschließende Stellungnahme des SpiFa zum MB-Positionspapier:

    „Gerade in der Überwindung der Sektorenegozentrik liegt die Chance der Befreiung auch des Krankenhausarztes von struktureller Beeinträchtigung der Freiberuflichkeit durch rein kaufmännisch agierende Krankenhausgeschäftsführungen. Wenn die stationäre Versorgung aus unterschiedlichen Gründen nicht sichergestellt werden kann, sollen nach Vorstellung des MB die Vertragsärzte einspringen.“ (L. Lindemann)

    „Im Interesse der gewerkschaftlichen Vertretung setzt man weiterhin auf die stationäre Versorgungsebene und auf den angestellten Arzt.“ (H.-F. Spies)