• "Die §219a-Streichung war längst überfällig!"

    Landesärztekammer RLP begrüßt Entscheidung des Bundestages
    24.Juni 2022
    Die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch, den der Bundestag heute beschlossen hat, ist ein wichtiges Zeichen. Das Ende dieses Paragrafen mit dem sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche stärkt zum einen die Selbstbestimmung der Frauen und gibt zum anderen Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit, stellt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Dr. Günther Matheis fest. „Es muss möglich sein dürfen, betroffenen Frauen in schwierigen persönlichen Situationen sachgerechte Informationen zu geben“, so Matheis. Dies fordert die Landesärztekammer bereits seit längerem: Ärztinnen und Ärzte müssen sachlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie hierfür anwenden. Matheis: „Und zwar ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Die 219a-Streichung war längst überfällig.“

    „Ärztinnen und Ärzte, die sachlich informieren, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden und betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation müssen an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, erklärt Matheis.

    Nach der bisherigen Rechtslage mussten Ärztinnen und Ärzte mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts darüber berichteten.

    Diese Vorgabe hat betroffenen Frauen den ungehinderten Zugang zu sachgerechten, fachlichen Informationen deutlich erschwert – genauso wie das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes.