• Drei Herausforderungen für Chefärzte

    Neue Weiterbildungsordnung, neuer Krankenhausplan und die Reform der Notfallversorgung - Veranstaltung am 3. März
    09.Februar 2020
    Bielefeld (mhe). Die neue Weiterbildungsordnung, der neue Krankenhausplan für NRW und die Reform der Notfallversorgung – das Jahr 2020 wird bei diesen drei Themenfeldern die Chefärzte mit tiefgreifenden Veränderungen konfrontieren. Der Marburger Bund NRW/RLP will Chefärzte ausführlich informieren. Was ändert sich bei der Weiterbildung? Neue Pflichten? Neue Inhalte? Wie viele Krankenhäuser werden noch im neuen Krankenhausplan stehen? Siegt am Ende die Ökonomie oder bleibt eine bedarfsgerechte Versorgung bestehen? Steuern bei der Notfallversorgung künftig letztlich nur noch die Kassen und KVen die Versorgung? Als Klinikärzte müssen wir in 2020 bei diesen Themen unsere Sachkompetenz aktiv einbringen. Wir laden Sie zu drei Vorträgen und einer spannenden Diskussion ein. Am Dienstag, den 3. März 2020, im Hotel Bielefelder Hof, Am Bahnhof 3, 33602 Bielefeld, um 19 Uhr.

    Am Dienstag, den 3. März 2020, im Hotel Bielefelder Hof, Am Bahnhof 3, 33602 Bielefeld, um 19 Uhr.

    Tagesordnung:

    1. Die neue Weiterbildungsordnung – Inhalt, Bedeutung und Verantwortung der Chefärzte als Weiterbilder (in der neuen Systematik)
    Referent: Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe Vorsitzender des ÄKWL-Ausschusses ärztliche Weiterbildung

    2. Was bedeutet die Novellierung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung für die Krankenhäuser der Region?
    Referent: Dr. med. Theodor Windhorst, Ehrenpräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

    3. Krankenhausplanung – das Gutachten der Landesregierung und der Status Quo, eine Zwischenbilanz.
    Referent: Dr. med. Uli Schröder, Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe Vorsitzender des ÄKWL-Arbeitskreises Krankenhausplanung