• Dritter Weg benachteiligt Ärzteschaft an katholischen Kliniken

    Caritas schwächt ihre eigenen Kliniken im Wettbewerb
    09.September 2025
    Der sog. Dritte Weg stand im Mittelpunkt der Bezirksversammlung Paderborn. Ass. Jur./MB-Bereichsleiter Alexander Kupfer informierte in der vom Bezirksvorsitzenden Marc Hertel geleiteten Veranstaltung über den Entscheidungsweg bei den Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR). Aktuell werden die Ärztinnen und Ärzte an Kliniken in katholischer Trägerschaft bei ihrem Gehalt von der Leitwährung für die Kolleginnen und Kollegen an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) wieder abgekoppelt: Die Ärzteschaft ist empört über die einjährige Nullrunde.
    Der Paderborner Bezirksvorsitzende Marc Hertel (2.v.lks.) begrüßte die Mitglieder und den MB-Referenten Ass. Jur. Alexander Kupfer (lks.).
    Der Paderborner Bezirksvorsitzende Marc Hertel (2.v.lks.) begrüßte die Mitglieder und den MB-Referenten Ass. Jur. Alexander Kupfer (lks.).

    Im April konnte sich die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes in ihrer Sitzung der Bundeskommission nicht auf eine dem öffentlichen Dienst entsprechende Anpassung der Ärztegehälter im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch genannt Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR Caritas), einigen.

    Nach monatelangen Verzögerungen hat die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes in ihrer Sitzung am 4. Juni 2025 einen Beschluss gefasst, der die Ärztinnen und Ärzte an den bundesweit über 260 Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an kommunalen Kliniken massiv finanziell benachteiligt. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 sollen Ärztinnen und Ärzte keine linearen Erhöhungen und auch keinerlei anderweitige Kompensation erhalten.

    Unverständlich, warum die Caritas ihre bundesweit gut 260 Kliniken im Wettbewerb um die besten Ärztinnen und Ärzte auf dem Arbeitsmarkt so unnötig schwächt. Katholische Kliniken sind nicht anders finanziert als etwa kommunale Kliniken. Noch dazu werden Tarifsteigerung nach jüngsten Gesetzesänderungen refinanziert.

    Diesen Bundesbeschluss hat die Regionalkommission Mitte mittlerweile übernommen und die Regelungen werden bereits angewendet. In der Regionalkommission NRW hat dagegen die Mitarbeiterseite den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor legte die Mitarbeiterseite eine Beschlussvorlage vor, in der als Kompensation für die einjährige Nullrunde ein volles Monatsgehalt gefordert wurde. Dies lehnten die Dienstgeber aber ab, weil sie den Beschluss der Bundeskommission für „ausgewogen“ hält. Noch liegt keine Entscheidung vor.

    Die Ärzteschaft an katholischen Kliniken ist verständlicher Weise empört über die Nullrunde. Konfessionelle Kliniken arbeiten unter den gleichen Finanzierungsbedingungen wie kommunale Kliniken und durch die jüngsten Gesetzesänderungen ist die Refinanzierung von Gehaltserhöhungen gesichert.

    Die Caritas schwächt sich aber dennoch selber in dem Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern. Sie will Einsparungen bei den Personalkosten nutzen, um ihre Defizite zu reduzieren. Das Verhalten der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, die obendrein ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitsverträge fälschlicherweise als „Tarif“ bezeichnet, zeigt die Untauglichkeit, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte an katholischen Krankenhäusern auf dem sog. „Dritten Weg“ zu gestalten.

    Im Dritten Weg haben die katholischen Dienstgeber immer die Möglichkeit, die Dienstnehmer zu überstimmen. Wir sind als einzige legitimierte Ärztegewerkschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes nicht vertreten. Echte Interessenvertretung der Mitarbeiter ist auf diesem Weg unmöglich.

    Daher beteiligen wir uns nicht an diesem Pseudoweg. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass auch der Deutsche Caritasverband endlich einsehen muss, Arbeitsbedingungen der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur auf dem Weg echter Tarifverhandlungen zu gestalten.