• „Eine Triage-Entscheidung muss immer eine ärztliche Entscheidung bleiben.“

    ÄKWL-Kammerversammlung spricht sich gegen Verbot der Ex-Post-Triage aus
    26.November 2023
    Ärztliche Solidarität ist gefragt: Derzeit laufen die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das Ende 2022 im Bundestag beschlossen wurde. „Es geht vor allem um die Frage, ob die im Gesetz festgelegten Anforderungen an Triage-Entscheidungen und das Verbot der Ex-post-Triage der ärztlichen Therapiefreiheit entgegenstehen“, erläuterte Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Denn diese Freiheit ist grundgesetzlich geschützt, und eine Triage-Entscheidung muss immer eine ärztliche Entscheidung bleiben. Niemand macht sich eine solche Entscheidung leicht, doch wir wissen, dass eine Ex-post-Triage je nach Situation und gerade bei beschränkten Ressourcen sinnvoll und notwendig sein kann.“
    Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle
    Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle

    Die 121-köpfige Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe sprach sich nach Dr. med. Hans-Albert Gehles Äußerungen gegen das Verbot der Ex-Post-Triage aus und unterstützt die Ärztinnen und Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen im Paragraph 5c des Infektionsschutzgesetzes klagen und sich insbesondere für eine Streichung des Verbots der Ex-Post-Triage im Gesetzentwurf aussprechen.

    Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle teilt das höchste Gremium der Ärzteschaft in Westfalen-Lippe, die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das entscheidende Kriterium zur Zuteilung von knappen überlebensnotwendigen Ressourcen sein muss. „Dies muss dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen die bereits auf der Intensivstation behandelt werden“, betonte Dr. Gehle.

    Der Ausschluss der Ex-post-Triage führe dazu, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt werde und die Ärztinnen und Ärzte gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln. Die Umsetzung des Verbots der Ex-Post Triage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer Situation der Ressourcenknappheit auf Grund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, „weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden“, warnte der Präsident der Ärztekammer abschließend.