• „Es liegt sicherlich nicht an fehlenden technischen Möglichkeiten“

    23.August 2021
    RA Rolf Lübke: Noch immer verweigern Arbeitgeber die elektronische Arbeitszeiterfassung
    Münster (ku/mhe). In immer mehr Tarifbereichen haben sich die Arbeitgeber gegenüber dem Marburger Bund in Tarifverhandlungen verpflichtet, die ärztliche Arbeitszeit fälschungssicher zu erfassen, ob elektronisch oder mit anderen, vergleichbaren Techniken. In der Bezirksversammlung Lüdenscheid verwies der Vorsitzende des Bezirks, Jürgen A. Weber darauf, dass der Tarifvertrag der Kommunalen Krankenhäuser (VkA), aber auch die AVR der katholischen Häuser eine klare Regelung enthalten, die besagt, dass die Anwesenheit eben Arbeitszeit ist.

    „Die damit einhergehende Beweislastumkehr bedeutet für die Arbeitgeber, dass diese den Nachweis führen müssen, wenn sie behaupten, dass die Ärztin oder der Arzt bei ihrer Anwesenheit nicht gearbeitet hätten“, stellte Jürgen A. Weber klar. Die Zoom-Konferenz Lüdenscheid konzentrierte sich auf die Themenfelder Arbeitszeit, Überstunden und Zeiterfassung.

    Die Mitglieder des Bezirks diskutierten, warum dennoch viele Arbeitgeber bisher noch keine elektronische Zeiterfassung eingeführt haben. „Es liegt sicherlich nicht an fehlenden technischen Möglichkeiten“, betonte RA Rolf Lübke, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, „sondern an dem Willen der Arbeitgeber, diese tatsächlich einzuführen. Das Eintippen der Arbeitszeiten in ein Zeitprogramm entspricht nicht den Vorgaben einer elektronischen Zeiterfassung“, fuhr Lübke weiter aus. Eine ähnliche Regelung gebe es für die zunehmenden Pausen in den kommunalen Krankenhäusern, sagte Lübke.

    Der Bezirksvorsitzende Jürgen A. Weber gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es wichtig sei, nicht genommene Pausen und Arbeitszeiten auch zu dokumentieren, denn jedes Unterlassen der Geltendmachung führe dazu, dass das zustehende Entgelt den Arbeitgebern geschenkt würde. Jürgen A. Weber gab den Anwesenden den Tipp, die Arbeitgeber auf die Verpflichtung zur Pausengewährung hinzuweisen. Im schlimmsten Fall müsse bei einer dauerhaften Verletzung dieses Rechts die Ordnungsbehörde eingeschaltet werden. So habe sich etwa nach einer Prüfung durch die Ordnungsbehörde die Situation am Klinikum Lüdenscheid verbessert. „Niemand hat sein Geld zu verschenken!“

    Herr Dr. Matern berichtete, dass es im Zusammenhang mit der „vier Dienste Regel“ für den Bereitschaftsdienst zu häufigeren Auseinandersetzungen mit den Assistenzärzten bei der Dienstplanerstellung käme, da diese sich weigerten, mehr als vier Dienste abzuleisten.

    Dies sei im Ergebnis gerechtfertigt, betonte Rolf Lübke, denn die Regelungen im Bereich der VKA und der AVR geben vor, dass im Durchschnitt eben auch nur maximal vier Dienste im Monat geleistet werden müssen. Dies bedeute jedoch nicht, dass es auch Monate mit fünf oder sechs Diensten geben könnte, da der Wortlaut auf eine Durchschnittberechnung abstellt.

    Auf die Frage, ob es zukünftig auch für Rufdienste eine solche Begrenzung geben solle, kann noch keine eindeutige Antwort gegeben werden. Für die anstehenden Tarifverhandlungen im Bereich der VKA sind verschiedene Modelle in der Diskussion.

    Wie in anderen Bezirksversammlungen auch, begrüßten die Mitglieder, dass Zoom-Veranstaltungen gerade für den ländlichen Raum große Vorteile haben, da die Anfahrtswege mitunter sehr lang sind. Daher sollen in Zukunft mehrere Veranstaltungen in diesem Format und zu einem Hauptthema mit anschließender Diskussion angeboten werden.