• Facharztanerkennungen für Allgemeinmedizin haben sich seit 2015 fast verdoppelt

    LÄK-Präsident Dr. med. Günther Matheis: Unsere Bemühungen zur Stärkung des Gebietes tragen Früchte
    09.Juni 2020
    Mainz (mhe). Das Bemühen um eine Erhöhung der Zahl der Allgemeinmediziner in Rheinland-Pfalz trägt Früchte. Im vorigen Jahr absolvierten im Gebiet Allgemeinmedizin insgesamt 82 Ärztinnen und Ärzte die Prüfung erfolgreich, so viele wie in keinem anderen Gebiet. Eine erfreuliche Entwicklung, denn im Jahr 2015 wurden nur 44 Anerkennung bilanziert. „Beobachtet man die statistische Entwicklung in diesem Fachgebiet, dann könnte es ein Indiz dafür sein, dass unsere Bemühungen um eine Stärkung der Allgemeinmedizin ankommen“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. med. Günther Matheis.

    Am zweithäufigsten wurde in Rheinland-Pfalz der Facharzt in der Anästhesiologie (74) anerkannt, gefolgt vom Facharzt für Innere Medizin (67). Insgesamt haben im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 565 Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt erfolgreich abgeschlossen. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen (294) sind Ärztinnen.

    Die Zahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin ist den vergangenen Jahren weiter deutlich gestiegen. Zum ersten Mal lag die Allgemeinmedizin bei den neuen Facharztbezeichnungen auf der Spitzenposition. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 gab es 44 neue Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin; 2017 waren es 62 und im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 78.

    Zugleich forderte er aber auch, dass nicht nur die allgemeinmedizinische Versorgung Stärkung braucht, sondern auch die fachärztliche Grundversorgung. Dr. med. Günther Matheis: „Auch dies müssen wir fest im Blick haben. Auch hier zeigen sich Engpässe, die weiter zunehmen werden.“

    Nach Abschluss ihres Medizinstudiums durchlaufen Ärztinnen und Ärzte eine mehrjährige Weiterbildung zur/ zum Fachärztin/ Facharzt. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt werden. Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung. Wer sie besteht, erhält die Facharztanerkennung. Ohne Facharztanerkennung können Ärztinnen und Ärzte nicht im System der Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten.