• Fortgesetzte MDK-Prüfungen von Fallakten in Krankenhäusern in NRW und RLP stoßen auf Unverständnis

    Klinikärzte benötigen gerade in Corona-Zeiten bürokratische Entlastung
    09.April 2020
    Köln. Mit großem Unverständnis reagiert der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz auf die fortgesetzten Aufforderungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Tausende Akten einzuscannen und zur Überprüfung der Abrechnungen von Behandlungsfällen in den Krankenhäusern an den MDK zu mailen. Dies ergab eine verbandsinterne Abfrage unter verschiedenen Krankenhäusern in beiden Bundesländern.

    „Hier werden Prioritäten falsch gesetzt. Klinikärzte und Pflegekräfte arbeiten seit Wochen an ihrem Limit, um zusätzliche Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu schaffen und die steigende Zahl an schwer erkrankten Corona-Patienten zu versorgen“, betonen die drei Vorsitzenden des Marburger Bundes NRW-RLP, Dr. med. Hans-Albert Gehle (Bochum), Michael Krakau (Köln) und Dr. med. Claus Beermann (Ludwigshafen). „Es wäre in dieser Zeit ausgesprochen vernünftig, jegliche bürokratische Belastung des Klinikpersonals - wie diese von den Krankenkassen veranlassten MDK-Prüfungen - konsequent auszusetzen.“

    Der MDK prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle. Der Gesetzgeber hat jüngst zwar die Höchstmenge zulässiger MDK-Prüfungen von 12,5 Prozent auf fünf Prozent pro Quartal reduziert, „aber wir brauchen derzeit eine maximale Entlastung von bürokratischen Tätigkeiten. In den Krankenhäusern, in denen Covid-Patienten versorgt werden, muss ab sofort auf jede Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung verzichtet werden“, fordern deshalb Gehle, Krakau und Beermann eindringlich.

    Realität sei jedoch noch immer, dass viele Kliniken in NRW und RLP auch in dieser Woche vom MDK aufgefordert wurden, jeweils Hunderte Fallakten zu kopieren und an den MDK zur Prüfung zu mailen. Da der MDK in Pressemitteilungen selber erklärt hat, dass in Corona-Zeiten der „Schutz der Versicherten Vorrang habe“ und zudem auch MDK-Ärzte zur Unterstützung im Gesundheitswesen angeboten habe, sind die derzeit von den Krankenkassen fortgesetzten Anforderungen von Fallakten zur Abrechnungs-Prüfung des MDK nicht nachvollziehbar.“