• Freiberuflichkeit ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit

    Kammerpräsident Rudolf Henke kündigt neues Rechtsgutachten an
    17.November 2019
    Düsseldorf (mhe). Angesichts eines Fortschreitens der Ökonomisierung im Gesundheitswesen will die Ärztekammer Nordrhein ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um die Freiheit in ärztlichen Entscheidungen noch einmal rechtssicher herauszuarbeiten. „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Wir erleben beinahe täglich, dass unsere Freiheitsgrade herausgefordert sind und dass in einem gewissen Umfang auch die Prioritäten ärztlichen Denkens begonnen haben, sich nach und nach fast unbemerkt zu verschieben“, begründete Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein bei der Eröffnung der 2. Kammerversammlung in Düsseldorf.

    Im jüngsten MLP-Gesundheitsreport haben über 60 Prozent der befragten Ärzte angeben, dass sie zu wenig Zeit für ihre Patienten haben und in Sorge um ihre Therapiefreiheit sind. „Freiberuflichkeit ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit. Und das können wir uns nicht nehmen lassen."

    „Die Vorfahrt für unsere ethisch basierte Medizin in Krankenhaus und Praxis darf nicht nur in Sonntagsreden gefordert werden, sondern muss auch durch eine entsprechende Honorierung untermauert werden. Das DRG-System ist mit seinem 100-prozentigem Ansatz zur Finanzierung der Betriebskosten vor die Wand gefahren", erklärte Henke. "Es hat so viele unerwünschte Nebenwirkungen produziert, dass man einen Totalschaden diagnostizieren muss. An seine Stelle muss eine Finanzierung von Krankenhausleistungen treten, die bedarfsgerecht ist und eine individuelle Behandlung ermöglicht.“

    Ökonomischer Druck, unzureichend kalkulierte DRGs und defizitäre Investitionsmittel der Landesregierung – „wir können das nicht akzeptieren. Wir wollen unseren Patienten nicht mit einer geschäftsmäßigen Medizin begegnen“, mahnte der nordrheinische Kammerpräsident.

    Als völlig unverständlich bezeichnete Rudolf Henke ferner, dass das Bundeskartellamt jüngst die Kooperation/Fusion von Krankenhäusern unterbunden hat, damit also die ansonsten zu beobachtende gegenseitige Konkurrenz von Kliniken bis hin zur ihrer Verdrängung gutheißt. „Das kann man doch nicht mehr nachvollziehen. Welche Klinik ist denn jetzt noch bereit, sich auf einen solchen Fusionsprozess überhaupt einzulassen? Fusionen werden doch gerade bei der anstehenden Reform der Krankenhausplanung in NRW von großer Bedeutung sein.“

    Abschließend verwies Henke auf die sich vergrößernde Lieferengpässe bei Arzneimitteln und Impfstoffen. Das Grundproblem sei, dass die Rabattverträge an das Kriterium Niedrigpreis geknüpft werden. "Vergeben wird nach rein ökonomischen Gesichtspunkten an die Firmen, die die billigsten Preise anbieten. Damit diese Preise zustande kommen, weichen Hersteller in asiatische Niedriglohnländer aus, ohne dass hier eine Überprüfung und Qualitätskontrolle der Herstellungsprozesse, der verarbeiteten Stoffe, der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter oder eine Garantie der Lieferqualität bestehen. Die Hauptlast müssen unsere Patienten tragen. Wir benötigen u.a. ein besseres Monitoring der Lieferengpässe, verschärfte Meldepflichten, eine Reform der Rabattverträge und strategische Überlegungen, wie Produktionsstandorte wieder zurück in die EU geholt werden können."