Für eine bessere Zukunft

Wir lehnen die Reform des Arbeitszeitgesetzes strikt ab!
30.Juli 2026
Von Dr. med. Claus Beermann
Unsere Umfragen zeigen eine ernüchternde Realität: Mehr als zwei Drittel der Ärztinnen und Ärzte arbeiten inklusive Diensten und Überstunden regelmäßig länger als die gesetzlich zulässigen 48 Stunden pro Woche. Häufig werden sogar tarifvertragliche Höchstgrenzen überschritten, die mit Ausgleichsregelungen verbunden sind. Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte tragen die Hauptlast der Bereitschaftsdienste. Mehr als die Hälfte leistet drei oder mehr Dienste im Monat, um den 24-Stunden-Betrieb der Kliniken sicherzustellen. Gleichzeitig fehlt vielerorts noch immer eine manipulationssichere Zeiterfassung. Überstunden werden häufig weder vergütet noch durch Freizeit ausgeglichen. Unser Engagement wird allzu oft als selbstverständlich vorausgesetzt und ausgenutzt.
Dr. med. Claus Beermann lehnt die arbeitgeberfreundliche Reform des Arbeitszeitgesetzes ab.
Dr. med. Claus Beermann lehnt die arbeitgeberfreundliche Reform des Arbeitszeitgesetzes ab.

Die Folgen sind gravierend: 77 Prozent der Befragten berichten, dass die Arbeit ihr Privat- und Familienleben erheblich belastet. Schlafstörungen, Erschöpfung sowie die Belastungen durch Nacht- und Wochenenddienste nehmen zu. Burnout und Depressionen treten häufiger auf. Überlange Arbeitszeiten führen nachweislich zu Konzentrationsmängeln, längeren Reaktionszeiten und einer höheren Fehler- und Unfallgefahr – mit Folgen auch für die Patientensicherheit.

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit grundsätzlich auf 48 Stunden. Überschreitungen sind nur mit einem freiwilligen „Opt-out“ des Einzelnen zulässig. Aber, das ist immer seltener der Fall. Zu groß ist in unseren Kliniken der Druck durch die seit Jahren verdichtete Arbeitslast.

Trotz dieser Realität plant die Bundesregierung eine arbeitgeberfreundliche Reform des Arbeitszeitgesetzes. Anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Betrachtung mehr Flexibilität ermöglichen. Das lehnen wir entschieden ab. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist ein zentraler Schutzmechanismus. Fällt sie weg, könnten Arbeitgeber deutlich längere Arbeitstage – bis zu 13 Stunden Vollarbeit – anordnen. Flexibilität würde isoliert nur noch für unsere Arbeitgeber gelten.

Eine solche Änderung würde zudem tarifvertragliche Schutzregelungen unterlaufen. Unsere Tarifverträge enthalten bewusst Vorgaben zu Ruhezeiten, zum Freizeitausgleich und zu Dienstbegrenzungen. Die geplante Reform käme einem Eingriff in die Tarifautonomie gleich.

Arbeitsschutz ist ein hart erkämpftes Recht. Gerade in Krankenhäusern muss er konsequent gelten – für die Beschäftigten ebenso wie für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Deshalb haben wir das Genfer Gelöbnis modifiziert: „Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.“

Selbst bei Ausnutzung der letzten Rationalisierungsreserve bleiben unsere Kliniken chronisch unterfinanziert, weil die Länder ihren Investitionspflichten nicht nachkommen. Das GKV-Spargesetz wird den Effizienz-Druck der Kliniken verschärfen und unsere Arbeitsbelastung weiter erhöhen. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes würde den Prozess verstärken. Noch mehr Ärztinnen und Ärzte würden in Teilzeit wechseln oder ganz aus dem Beruf aussteigen.

Als ärztlicher Berufsverband und Ärztegewerkschaft setzen wir uns für bessere Arbeitsbedingungen, für wirksamen Arbeitsschutz und für eine sichere Patientenversorgung ein. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Geben Sie dem Marburger Bund bei der Kammerwahl im September Ihre beiden Stimmen. Nur gemeinsam können wir die Arbeitsbedingungen angestellter und beamteter Ärztinnen und Ärzte nachhaltig verbessern.

Zum Autor:

Dr. med. Claus Beermann ist Spitzenkandidat des Marburger Bundes für das Amt der Kammerpräsidenten in Rheinland-Pfalz und stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP.