• Gefahr für die Patientensicherheit

    Westfälisch-lippische Ärzteschaft gegen Impf-Pläne der Apotheker
    09.Juni 2020
    Münster/Dortmund. Mit deutlicher Kritik reagiert die westfälisch-lippische Ärzteschaft auf Pläne der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), wonach Apothekern Grippeimpfungen zunächst im Rahmen von Modellprojekten erlaubt werden sollen. Eine entsprechende Änderung ihrer Berufsordnung hat die Kammerversammlung der AKWL am vergangenen Wochenende beschlossen. Für die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe stellen die Impf-Pläne der Apotheker eine Gefahr für die Patientensicherheit dar.

    „Die Ausübung der Heilkunde ist Nicht-Ärzten ausdrücklich und aus gutem Grund verboten“, sagt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle. Er verweist auf einen Vorstandsbeschluss der Kammer aus dem letzten Jahr, in dem sich der ÄKWL-Vorstand gegen Grippeschutzimpfungen in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten ausgesprochen hat.

    „Die Ärztekammer bleibt bei ihrer Position: Impfen ist eine invasive ärztliche Tätigkeit und stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar“, betont Gehle. Beim Impfen könne es zu Komplikationen wie etwa allergischen Reaktionen kommen, dann sei schnelles ärztliches Notfallhandeln erforderlich. „Impfen ohne Arzt gefährdet die Patientensicherheit.“

    Einen höheren Impfschutz der Bevölkerung könne man nicht auf Kosten der Versorgungsqualität erreichen. Für das Impfen seien neben den unbedingt erforderlichen ärztlichen Fähigkeiten und ärztlichem Wissen auch geeignete Räumlichkeiten sowie das Einhalten von Hygienebestimmungen und Ausrüstungsstandards nötig. „Es darf kein Impfen am Verkaufstresen geben.“ Gehle warnt zudem wegen möglicher Akutgefahren und Langzeitschäden eindringlich davor, später einmal mögliche Corona-Impfungen von Nicht-Ärzten durchführen zu lassen. „Hier ist ärztliche Kontrolle unerlässlich.“

    „Ärzte verfügen nicht nur über die medizinische Qualifikation, die es zur Durchführung einer Impfung benötigt, sie kennen auch die Krankheitsgeschichte ihrer Patienten und können sie kompetent und individuell zur Grippeschutzimpfung und zum Impfen im Allgemeinen beraten. Auch können in den Praxen die nötigen Hygienevorschriften sowie die Privatsphäre der Patienten eingehalten werden – wie steht es um diese Aspekte in den Apotheken?

    Die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erneut angestoßene Diskussion über die Zuständigkeiten beim Thema Impfen ist für mich völlig unangebracht – Impfen ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit!“, stellt auch Dr. Volker Schrage. 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), klar.