
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die politisch Verantwortlichen auf, für die Erkrankten und Verwundeten ein Versorgungsniveau bereitzuhalten, das in Analogie zum Heilverfahren im Sozialgesetzbuch VII steht.
„Dieses Niveau muss neben der Versorgung von komplexen Verletzungen und anderen Krankheitsbildern das Ziel der Rehabilitation der Soldatinnen und Soldaten, also der vollständigen Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten, haben“, sagte Dr. med. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Bundeswehrangehörige leiden nach Einsätzen unter anderem an Infektionen, Intoxikationen und posttraumatischen Belastungsstörungen. „Eine Einsatzerkrankung oder eine Kriegsverletzung von Soldatinnen und Soldaten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, ist nichts anderes als eine Berufserkrankung oder ein Berufsunfall“, stellte Dr. Günther Matheis klar.
Die Vertreterversammlung weist außerdem auf bürokratische Hürden bei der Behandlung Bundeswehrangehöriger bei einem Arzt im zivilen Bereich hin. Soldatinnen und Soldaten haben keine Versichertenkarte.
Die Abrechnung erfolgt über Überweisungsscheine, die an mehreren Stellen bearbeitet werden müssen. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung erinnert die Vertreterversammlung die neue Bundesregierung mit diesem konkreten Beispiel an ihr Versprechen, nachhaltig Bürokratie abzubauen.