• Gewalt gegen Ärzte und Helfer muss bestraft werden

    ÄKWL fordert zudem Einrichtung von Schutzzonen um Beratungsstellen und Praxen
    27.Januar 2023
    Der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) zeigt sich besorgt darüber, dass es in der anstehenden Karnevalszeit ähnlich wie bei den Silvester-Krawallen erneut zu Gewalttätigkeiten gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Rettungskräfte kommen könnte und fordert in diesem Zusammenhang eine konsequente strafrechtliche Verfolgung solcher Täter. Es sei nicht hinzunehmen, dass Angehörige helfender Berufe wie Ärzte, Pflege- und Praxispersonal, Rettungsdienstmitarbeiter oder Feuerwehrleute und Polizisten im Einsatz dermaßen gefährdet seien, wie zum Jahreswechsel geschehen. Auch in den Notaufnahmen der Kliniken komme es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen. Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Für Gewalttätigkeiten und Bedrohungen von Menschen, die anderen Menschen helfen wollen, darf in unserer Gesellschaft kein Platz sein.“

    Nach Ansicht des Kammervorstandes sind diese Übergriffe keine Kavaliersdelikte, sondern klare Rechtsverstöße und dementsprechend zu ahnden. Es dürften keine No-Go-Areas entstehen, in denen Helfen nicht mehr möglich sei. Es gebe eine spürbare Zunahme solcher Gewaltereignisse, die Silvesterkrawalle seien lediglich ein „letzter trauriger Höhepunkt“, sagte Gehle.

    Wachsende Verrohung und Respektlosigkeit seien ein gesamtgesellschaftliches Problem, die helfende Menschen in große Not brächten. „Dies sind eskalierende Auswirkungen einer alltäglichen Gewalt, der wir entschieden begegnen müssen. Das darf weder toleriert noch akzeptiert werden. Hier heißt es ‚klare Kante‘ und null Toleranz zeigen.“

    Außerdem registriert der ÄKWL-Vorstand auch zunehmend Belästigungen von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Patientinnen durch Abtreibungsgegner vor Praxen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsberatung angeboten und Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

    Der Kammervorstand verurteilt diese sogenannten ‚Gehsteigbelästigungen‘. Hier sei das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren und der Praxismitarbeiterinnen besonders schützenswert. Die Kammer fordert die Bundesregierung auf, solche Belästigungen und Bedrohungen als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Das habe das Bundesfamilienministerium zwar angekündigt, aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Auch für die Einrichtung von Schutzzonen rund um Beratungsstellen und betreffende Praxen votiert der Kammervorstand.