GKV-Finanzierung braucht nachhaltige Reformen

Der nordrheinische Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer warnt vor kurzfristigen Sparmaßnahmen
09.Juli 2026
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein die falschen Schwerpunkte. Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer warnt davor, die gesetzliche Krankenversicherung mit kurzfristigen Sparmaßnahmen stabilisieren zu wollen, ohne gleichzeitig die notwendigen Strukturreformen voranzutreiben. Das Gesetz belaste Krankenhäuser und Praxen zusätzlich, erschwere Investitionen in die medizinische Versorgung und gefährde den erfolgreichen Umbau des Gesundheitswesens. Nach den Plänen der Koalition soll das Gesetz am heutigen Freitag (10. Juli) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder stärker an die Einnahmen zu koppeln und den Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.
Der nordrheinische Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer warnt vor kurzfristigen Sparmaßnahmen
Der nordrheinische Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer warnt vor kurzfristigen Sparmaßnahmen

Kritik gibt es insbesondere daran, dass der Bund weiterhin einen erheblichen Teil der versicherungsfremden Leistungen nicht übernimmt. Eine vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger – geschätzt bis zu zwölf Milliarden Euro jährlich – lehnt die Bundesregierung weiterhin ab. Zwar wurde nachgebessert: Der Bundesanteil soll schrittweise steigen und ab 2031 dauerhaft 2,75 Milliarden Euro betragen. Außerdem wird der Bundeszuschuss an die GKV nicht wie ursprünglich geplant um zwei Milliarden Euro, sondern um knapp 500 Millionen Euro gekürzt.

Der nordrheinische Kammerpräsident sieht dennoch erhebliche Finanzierungslücken. Besonders kritisch bewertet Dr. med. Sven Dreyer, dass das Gesetz in die bereits laufende Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen eingreift. Die geplante Streichung der Refinanzierung von Personalkosten schmälere die finanziellen Spielräume der Kliniken erheblich. Gleichzeitig gerate auch die ambulante Versorgung weiter unter Druck.

„Die Bundesregierung verkennt einen grundlegenden Zusammenhang: Unser Gesundheitswesen ist kein reiner Kostenfaktor. Gesunde Beschäftigte sind Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft, und eine hochwertige medizinische Versorgung ist eine Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betont Dr. Dreyer.

„Reformen sind zweifellos notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. Der eingeschlagene Sparkurs setzt jedoch die falschen Prioritäten. Die Finanzkommission Gesundheit soll ihre Reformvorschläge erst Ende des Jahres vorlegen. Statt zunächst tragfähige Strukturreformen zu beschließen, werden dem System schon jetzt Milliarden entzogen. Damit fehlen die Mittel für den Ausbau der Primärversorgung und die Umsetzung der Krankenhausreform. Beide Bereiche benötigen zunächst Investitionen, bevor langfristig Einsparungen erzielt werden können“, erklärt Dr. Dreyer.

Hinzu kommt die wachsende Bürokratie. Allein durch einen konsequenten Verwaltungsabbau könnten in der ambulanten Versorgung jährlich rund 400 Millionen Euro eingespart werden. Ein angekündigtes Entbürokratisierungsgesetz lässt jedoch weiter auf sich warten. Stattdessen steigen beispielsweise die Prüfquoten des Medizinischen Dienstes für Krankenhäuser, und zusätzliche Verfahren wie verpflichtende Zweitmeinungen bei bestimmten Eingriffen schaffen weiteren Verwaltungsaufwand.

„Unverändert gilt: Werden der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft versicherungsfremde Leistungen übertragen, müssen diese vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Andernfalls tragen Beitragszahler dauerhaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, moniert Dr. Dreyer.

„Die finanzielle Stabilisierung der GKV ist notwendig. Kurzfristige Sparmaßnahmen dürfen jedoch notwendige Strukturreformen und Investitionen in eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung nicht verdrängen. Wer heute ausschließlich spart, ohne gleichzeitig zu modernisieren, verschiebt die Probleme lediglich in die Zukunft.“