• Glänzende Bewegung in der Diskussion um die Organspende

    Ärztekammer Westfalen-Lippe
    14.Februar 2018
    Münster
    Für einen „konsequenten und richtigen Weg“ hält der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, den Beschluss des niederländischen Parlaments, künftig die Widerspruchslösung in der Organspende einzuführen. Angesichts einer stetig sinkenden Bereitschaft zur Organspende sei dies eine „glänzende Bewegung und begrüßenswerte Entscheidung“. Dr. Theodor Windhorst spricht sich dafür aus, auch in Deutschland endlich eine Systemänderung herbeizuführen und die Widerspruchslösung zu beschließen.

    In den Niederlanden gilt nun jeder Erwachsene grundsätzlich als Organspender, es sei denn, er hat der Organspende ausdrücklich widersprochen. Alle Bürger werden per Brief gefragt, ob sie nach dem Tod ihre Organe spenden wollen. Antworten sie nicht, werden sie automatisch als Spender registriert.

    Die derzeit geltende Zustimmungslösung in Deutschland sei nicht weitgehend genug, erklärt Windhorst, um das Leid auf der Warteliste zu lindern. „Jeden Tag sterben drei Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Und wir sehen dabei zu. Wir brauchen bei diesem sensiblen Thema allumfassende Information und Aufklärung.“

    Es sei Zeit für eine offene, ehrliche und transparente Debatte über die Organspende und die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung. Diese sieht in den meisten europäischen Ländern vor, dass grundsätzlich als Organspender gilt, wer einer Spende zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat, Angehörige haben dabei ein Vetorecht.

    „Unsere westlichen Nachbarn sind in dieser Diskussion nun viel weiter.“ Deutschland aber sei nach wie vor Organ-Importland, da man hier nach wie vor nicht wirklich gezwungen sei, sich ernsthaft mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, klagt Windhorst. „Wir müssen das Vertrauen in die Organspende stärken und deutlich machen, dass die Transplantationsmedizin weit fortgeschritten ist. Wir könnten gute Ergebnisse erzielen, wenn wir ausreichend Organe hätten.“

    Der Kammerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf die Diskrepanz zwischen einer generellen positiven Haltung zur Organspende und der letztendlichen Dokumentation der Spendebereitschaft. „80 Prozent der Bevölkerung finden Organspende gut, aber nur 30 Prozent haben einen Spenderausweis. Wir brauchen jetzt ein Trommelfeuer der Aufklärung durch die Politik, um das zu ändern.“ Auch in Patientenverfügungen müsse das Kreuz bei der Organspende gemacht werden. Verfügungen, die festlegten, was mit dem Patienten im Falle schwerster Krankheit geschieht, dürften nicht „Verhinderer der Organspende“ sein.