• Hausärzte-Förderprogramm in RLP wird auf Kinder- und Jugendmedizin ausgeweitet

    Neue Landesförderung für Niederlassung, Praxisübernahme, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten sowie für Zweigpraxen
    21.Dezember 2023
    Ab dem Jahreswechsel können auch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in vielen Regionen des Landes eine Landesförderung für Niederlassungen, Praxisübernahmen, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten sowie für Zweigpraxen beantragen. Außerdem bringt die Neuauflage der Förderrichtlinie Hausärztliche Versorgung zusätzliche Fördermöglichkeiten auch für Hausärztinnen und Hausärzte: Anders als bislang können diese künftig auch dann gefördert werden, wenn sie bereits in einem Fördergebiet tätig sind, aber nun von einer Anstellung in die Niederlassung wechseln. Auch die Förderung von Zweigpraxen wird vereinfacht.

    „Wir beziehen die Kinder- und Jugendmedizin in unser Hausärzte-Förderprogramm mit ein und folgen auch hier konsequent dem Ansatz: Kinderärztinnen und Kinderärzte sind die Hausarztversorgung für die Kinder und Jugendlichen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

    „Der Start des Förderprogramms ist hierzu ein weiterer Baustein neben der Landkinderarztquote fürs Medizinstudium, die wir zeitnah auf den Weg bringen und für die wir nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote einen Teil der Medizinstudienplätze reservieren. Außerdem setzen wir uns beim Bund weiter dafür ein, dass auch in der Kinder- und Jugendmedizin die ambulante Weiterbildung ohne Mengenbegrenzung gefördert werden kann wie bereits bei der Allgemeinmedizin. So stärken wir konsequent den ärztlichen Nachwuchs für den ländlichen Raum.“

    Wie bislang bei der hausärztlichen Versorgung können künftig auch in ausgewählten Kinderarzt-Fördergebieten Zuwendungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro je nach Maßnahme beantragt werden. Auch die weiteren Neuerungen des Förderprogramms für Hausärzte stellen eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung dar", sagte der Minister: „Mit der Neuausrichtung erkennen wir an, dass viele junge Medizinerinnen und Mediziner zuerst in Anstellung tätig sein wollen, erst später in die Niederlassung wechseln und eventuell die Praxis übernehmen, in der sie bereits tätig waren. Auch einen solchen Schritt unterstützen wir nun und setzen Anreize, dass Praxisübergänge langfristig gut vorbereitet werden.“

    Die zusätzlich erleichterte Förderung von Zweigpraxen – künftig unabhängig von einer Tätigkeitsaufnahme zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte – zielt sowohl auf den Wunsch des ärztlichen Nachwuchses nach größeren Ärzteteams als auch auf die Stärkung einer wohnortnahen Versorgung. Denn durch Zweigpraxen können auch an kleineren Standorten Sprechstunden angeboten werden – auch dann, wenn Ärztinnen und Ärzte in größeren Teampraxen oder Medizinischen Versorgungszentren tätig sind. Alle diese Neuerungen gelten auch für die aktuell in die Förderung aufgenommenen Kinderärztinnen und Kinderärzte. 

    Die Fördergebiete und weitere Informationen zum Förderprogramm können auf www.hausarzt.rlp.de abgerufen werden. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 20.000 Euro für Niederlassungen bei vollem Versorgungsauftrag (bis zu 15.000 bei nicht vollem Versorgungsauftrag); ebenso bis zu 20.000 Euro für die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten mit mindestens 40 Wochenstunden (bei Teilzeit entsprechend reduziert) oder bis zu 15.000 Euro für die Gründung einer Zweigpraxis.

    Hintergrund:

    Das Land fördert seit 2011 im hausärztlichen Bereich Niederlassungen, Praxisübernahmen, Anstellungen und Zweigpraxen in ausgewählten Fördergebieten. Zusätzlich gibt es ein ähnliches Förderprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) im Rahmen der Förderrichtlinie Strukturfonds.

    Entsprechend dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der KV greift deren Programm vorrangig: Bei der Landesförderung ist eine Förderung in einem KV-Fördergebiet generell ausgeschlossen. Insofern ergänzen sich die Fördergebiete von KV und Land komplementär zu einem mehrstufigen Fördersystem.