• Kammerpräsident Dr. Windhorst: „Versorgungsqualität und Patientensicherheit gehen über alles“

    Ärztekammer Westfalen-Lippe wehrt sich gegen Eingriffe in die Weiterbildung
    14.April 2019
    Münster. Die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau und die ärztliche Weiterbildung müssen immer in der alleinigen Verantwortung der Ärzteschaft liegen. In Krankenhäusern darf es kein Gegeneinander von Klinikleitung und Ärzteschaft geben. Vielmehr ist ein Miteinander unter Beibehaltung der Verteilung der Verantwortlichkeiten notwendig, um dauerhaft eine hochqualifizierte medizinische Versorgung in Kliniken zu gewährleisten. Mit diesem Votum reagiert der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) auf die Ereignisse an den Mindener Mühlenkreiskliniken um die zeitweilige fristlose Entlassung eines Chefarztes.

    In der zwischenzeitlichen Einigung der Streitparteien sieht der ÄKWL-Vorstand einen „ersten Schritt zu wieder geordneten Verhältnissen“. Nur so funktioniere eine Patientenversorgung mit hoher Qualität. „Versorgungsqualität und Patientensicherheit gehen über alles“, betonte Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Deshalb sei es zu begrüßen, dass sich alle Betroffenen an einen Tisch gesetzt und eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Patienten und deren medizinischer Versorgung gefunden haben, die nach Meinung des Kammervorstandes weitergehende Eingriffe in die Weiterbildungsbefugnis nicht notwendig machten.

    Kammerpräsident Windhorst verweist deutlich auf die Kontrollfunktion der Ärztekammer. Die Kammer werde sich stets hinter Ärzte stellen, auf die durch eine Krankenhausverwaltung ökonomischer oder anderweitiger Handlungsdruck ausgeübt werde. „Dirigistische Eingriffe in das freie ärztliche Handeln werden wir nicht zulassen – von keiner Seite“, hob Dr. Windhorst hervor.

    Besonders wichtig ist dem Vorstand der ÄKWL auch, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu sichern. „Weiterbildung ist eine Kernkompetenz der Kammern. Unter dem Motto ‚Qualität durch Qualifikation‘ trägt sie dazu bei, medizinisches Wissen von Arztgeneration zu Arztgeneration weiterzugeben. Deshalb können in der Weiterbildung erworbene Kenntnisse nur von ärztlichen Weiterbildungsbefugten attestiert und in Zeugnissen festgehalten werden, denn nur sie haben das Zeugniserteilungsrecht. Eine Instrumentalisierung von Zeugnissen außerhalb der Weiterbildungsbefugnisse wird die Kammer nicht dulden.“

    Sollte in diese von der Ärztekammer vergebenen Ermächtigungen eingegriffen werden, werde die Kammer prüfen, ob ein Krankenhaus generell als Weiterbildungsstätte noch geeignet ist. „Die ärztliche Weiterbildung ist ein hohes Gut, das von unserer Seite stets geschützt werden wird.“