• Kapitalgesellschaften dürfen nicht zum Spaltpilz im Gesundheitssystem werden

    Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis: Qualitativ hochwertige Versorgung gerät in Gefahr
    11.April 2019
    Mainz. Mit großer Sorge sieht die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen und insbesondere die verstärkten Übernahmen von Gesundheitseinrichtungen durch Private-Equity-Gesellschaften.

    Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat deshalb während ihrer jüngsten Sitzung in Mainz in einer Resolution den Gesetzgeber aufgefordert, weitere Maßnahmen zu beschließen, um die zunehmende renditebezogene Ausbreitung von Fremdinvestoren im Gesundheitssektor insbesondere bei Pflegeheimen und (Zahn)-Medizinischen Versorgungsketten einzudämmen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer ist das höchste Gremium der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz.

    „Die renditebezogene Ausrichtung und Entwicklung im Gesundheitswesen beschneidet sowohl die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten als auch den freiberuflichen Charakter der ärztlichen Tätigkeit“, kritisiert der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Günther Matheis. Dies steht einer „qualitativ hochwertigen Versorgung in Stadt und Land diametral entgegen“.

    Der Deutsche Bundestag hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz inzwischen eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren beschlossen, die sich an dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches orientiert.

    Dieser richtige Schritt reicht nach Ansicht der Landesärztekammer nicht aus. „Der Gesetzgeber muss regulatorisch nachjustieren, damit sich Medizinische Versorgungszentren, die von Kapitalgesellschaften betrieben werden, nicht zum gesundheitspolitischen Spaltpilz entwickeln“, heißt es in der Resolution.

    Die Landesärztekammer fordert daher, dass zum einen die Zulassungsausschüsse transparente Informationen von Investoren abrufen können. Zum anderen dürfen Berufsfremde kein MVZ führen. Für den Besitz eines MVZs muss zudem ein fachlicher und regionaler Bezug bestehen. 

    Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist an sich eine gute Versorgungsmöglichkeit, fügt der Kammer-Präsident hinzu. Dr. med. Günther Matheis: „Doch sobald es fremdgesteuert nur noch renditeausgerichtet arbeiten muss, kommen Patientenwohl und Therapiefreiheit zu kurz.“

    Zum Hintergrund: Für versorgungsfremde Investoren wird der Gesundheitsmarkt auch in Deutschland immer attraktiver. Es sind vor allem Pflegeheime und (Zahn)-Medizinische Versorgungsketten, auf die Private-Equity-Gesellschaften ein Auge geworfen haben. Diese bieten hohe Wertsteigerungspotenziale.

    Steigende Ausgaben, Nachfolgesorgen und die angespannte finanzielle Lage öffentlicher Haushalte machen es Finanzinvestoren leicht, sich im Gesundheitsmarkt einzukaufen und zu positionieren. Um hohe Renditen einzufahren, setzen die Investoren nach dem Kauf meist rasch ihre Strategien zur Umsatz- und Kostenoptimierung um. Das Investitionsobjekt wird eine Weile gehalten und dann mit hoher Rendite wiederverkauft.

    Gemäß SGB V dürfen zahnärztliche MVZs zwar nicht in der Hand von Investmentgesellschaften, Hedgefonds oder Private-Equity-Gesellschaften liegen. Doch es gab bislang ein Schlupfloch: Z-MVZ wurden als Tochtergesellschaften unter dem Dach eines Klinikträgers angesiedelt. Dieser – meist kränkelnde – Klinikträger wurde zuvor aufgekauft und dann als Vehikel genutzt, um Zahnarztsitze zu bündeln.