• Kassen sind nicht für Krankenhausplanung oder Definition der Qualität zuständig

    AOK Nordwest Vorsitzender Tom Ackermann plädiert dafür, dass Kliniken auch als Arbeitgeber funktionieren
    28.September 2020
    Köln (mhe). „Die Krankenkassen sind nicht für die Krankenhausplanung zuständig. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge“, bemerkte klarstellend unser zweiter Referent, Tom Ackermann – Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest. „Und Kliniken müssen auch als Arbeitgeber funktionieren können“, bekannte Ackermann. Und gleich noch ein drittes und noch nicht letztes klares Bekenntnis: „Kliniken müssen über den Bedarf ausgerichtet werden. Und der Bedarf ist zu definieren“, sagte Ackermann. Eine wirtschaftliche Sicherung sei dabei immer notwendig, um eine bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Es gibt für beides Antworten.“

    Aber: Es könne nicht sein, dass etwa 40 Prozent der AOK-Versicherten mit Herzinfarkten mit einem Rettungswagen in Kliniken gefahren würden, die gar nicht die dafür nötige medizinische Versorgung anbieten könnten. „Wollen wir das wirklich? Wir geben jährlich immerhin rund vier Milliarden Euro für klinische Betriebskosten aus.“

    Ackermann betonte als nächstes Bekenntnis, dass Krankenkassen auch nicht die Qualität definieren: „Ich bin sehr für eine aktiv gesteuerte Daseinsvorsorge, denn nicht jede Klinik soll sich das vor Ort aussuchen können, was sie behandeln möchte. Fraglich sei, warum sich Träger frei aussuchen dürfen, was sie machen wollen? Das wollen wir doch alle nicht!“ Ackermann sprach sich deutlich gegen das freie Spiel der Kräfte auf dem Klinikmarkt aus.

    Ackermann will die DRG nicht abschaffen. „Das DRG-System, ist in sich immer verbesserungswürdig. Ich kenne auch kein Vergütungssystem, das keine Fehlanreize enthält. Jedes Entgeltsystem kann man auch weiterentwickeln.“ Ackermann gab praktische Beispiele aus dem DRG-Alltag: „Ja, die Geburtshilfe ist reichlich unterfinanziert. Das gilt aber etwa nicht für elektive Eingriffe in der Orthopädie oder aber für Behandlungen in der Geriatrie. Das ist lukrativ.“

    Ferner betonte Tom Ackermann, dass die flächendeckende Grundversorgung in einem neuen Krankenhausplan ordentlich auf fünf bis auf zehn Jahre angelegt werden müsse. Derzeit und im nächsten Jahr habe die Politik die Kliniken wohlwollend im Auge. Es fließe viel Geld. „Ab 2022 werden wir aber nach der Bundestagswahl sicherlich keinen so schönen Zeiten mehr entgegenblicken.“

    Eine geeignete Betriebskostenfinanzierung, eine verantwortungsvolle Krankenhausplanung und eine erforderliche auskömmliche Investitionsfinanzierung der Länder müssten seiner Ansicht nach als Zahnräder ineinandergreifen.

    „Wir sind sehr für gestufte Versorgung. Was machen Grundversorger in Zukunft?“ Das müsse geklärt werden. „Man kann auch darüber diskutieren, ob Beitragsgelder der Krankenkassen für Vorhalteleistungen verwendet werden sollen, aber dann darf es keine Flexibilität mehr geben, wer was genau macht.“

    „Was wir jetzt haben, ist gewiss nicht Weltspitze. Wir machen nicht alles gut und sicherlich muss nicht alles, was wir heute haben, auch erhalten werden“, schlussfolgerte Ackermann. „Ich will damit aber nicht alles schlecht reden!“