• Keine einheitliche europäische Weiterbildung

    Dr. med. Günther Matheis erläutert in Vertreterversammlung ärztliche Kernforderungen für Europa
    08.Oktober 2019
    Mainz (mhe). Der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, hat sich ausdrücklich gegen die Schaffung einer einheitlichen europäischen Aus- und Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ausgesprochen. „Eine einheitliche Aus- und Weiterbildungsordnung würde den unterschiedlichen Erfordernissen der Patientenversorgung in den Mitgliedsstaaten nicht gerecht“, betonte Matheis in der Vertreterversammlung. Stattdessen sollten die geltenden nationalen Anforderungen in einem transparenten Verfahren regelmäßig durch Experten der für die Anerkennung zuständigen nationalen Stellen verglichen werden. Die Definition der Inhalte durch eine europäische Ebene sei zudem nicht durch die Kompetenzregelung der EU-Verträge gedeckt, mahnte Matheis.

    Nicht zuletzt durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ist der Arztberuf einer der mobilsten unter den regulierten Berufen. „Basierend auf unseren Erfahrungen mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen wird deutlich, dass eine automatische Anerkennung nicht ausschließlich auf Mindestzeiten beruhen kann. Vielmehr sind inhaltliche Verfahrensabläufe und Kenntnisse Voraussetzung für qualitativ hochwertige ärztliche Profession.“

    Der rheinland-pfälzische Kammerpräsident betonte ferner, dass Patienten ein Recht haben, von ihrem Arzt verstanden zu werden und diese zu verstehen. „Kenntnisse der Landessprache sind somit essenziell.“ Der Zusammenhang zwischen Sprachbeherrschung und Patientensicherheit sei in der EU-Richtlinie ausdrücklich anerkannt. „Es muss den Mitgliedstaaten möglich sein, ein einheitlich hohes Sprachniveau sicherzustellen. Die Fachsprachenprüfungen der Ärztekammern sind für den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ein probates Mittel.“

    Günther Matheis sieht die EU bei der Arzneimittelversorgung in der Pflicht. „Sie muss dazu beitragen, dass dringend benötigte Arzneimittel verfügbar sind und Lieferengpässe verhindern.“ Die EU müsse Anreize schaffen, dass die Entwicklung von Arzneien wirksamer gefördert werde, Mitnahmeeffekte und der Missbrauch von Marktexklusivität müsse aber verhindert werden. „Der Wunsch, Zulassungen zu beschleunigen, rechtfertigt keine Absenkung der Anforderungen an klinische Evidenz. Ein Orchester wird nicht dadurch besser, weil es schneller spielt.“

    In der Digitalisierung im Gesundheitsbereich steckten viele Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, fuhr Matheis fort. Digitale Anreizsysteme können helfen, die Patientensicherheit zu optimieren und die Kontinuität der Versorgung zu sichern. „Für die fachliche Expertise und die menschliche Kompetenz von Ärzten gibt es aber keine digitale Substitution. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patienten muss auch in einer digitalen Welt erhalten bleiben.“

    „Jeder hat das Recht auf rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung. Ärztinnen und Ärzte richten ihre Therapieentscheidungen alleine an den individuellen Bedürfnissen der Patienten aus. Persönliches Engagement, Therapiefreiheit und Expertenwissen zeichnen ärztliche Leistungen aus.“

    „Wir fordern die EU-Kommission und das EU-Parlament auf, ärztliche Leistungen keine marktwirtschaftlichen Optimierungsstrategien unterzuordnen und bewährte Strukturen beruflicher Selbstverwaltung – wie wir sie hier in Deutschland seit Jahrzehnten erfolgreich praktizieren – anzuerkennen“, schloss Matheis.