• Krankenhäuser entlasten – aber nicht zu Lasten der Qualität

    Gesundheitsminister Clemens Hoch: Offene Stellen dürfen nicht durch Leiharbeit gefüllt werden
    11.Juli 2022
    Die Bundesregierung plant neue gesetzliche Vorgaben zur Entlastung der Krankenhäuser. Hintergrund sind Personalengpässe beim Pflegepersonal. Künftig sollen Krankenhäuser verpflichtet werden, so viele Krankenpflegerinnen und -pfleger zu beschäftigen, wie tatsächlich gebraucht werden. „Die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt. Das Fachpersonal arbeitet nicht erst seit der Pandemie über die eigenen Belastungsgrenzen hinaus. Nach fast zweieinhalb Jahren Corona sind viele Beschäftige ausgelaugt und am Limit. Dass die Bundesregierung nun Entlastung schaffen will, ist ein richtiger Schritt. Es bleibt unklar, wie und wo die Fachkräfte gewonnen werden sollen", erklärt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.

    "Der Bund muss daher die Rahmenbedingungen genau definieren. Es darf nicht sein, dass offene Stellen durch Leiharbeit gefüllt werden. Dies geht ausschließlich zu Lasten des Bestandpersonals. Auch darf es keine Absenkung von Qualitätsstandards in der Pflege geben, um potenzielle Lücken zu schließen. Rheinland-Pfalz unterstützt den Bund gerne bei den weiteren Überlegungen und der Umsetzung im Rahmen der Bund-Länder-Gremien.“