• Krankenhäuser in NRW erhalten weitere 600 Millionen Euro Energiehilfen

    Minister Laumann: Kostentreiber belasten Kliniken im Land
    05.Oktober 2023
    Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der aktuell hohen Energiekosten erhalten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weitere rund 600 Millionen Euro. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass der Bund das Geld in drei Tranchen im September und November 2023 sowie Mai 2024 zur Verfügung stellen wird. Das Land wird das Geld den Krankenhäusern schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

    „Die Krankenhäuser machen seit dem letzten Jahr auf ihre finanziell angespannte Situation bei den Betriebskosten aufmerksam. Die jetzt auf den Weg gebrachten weiteren rund 600 Millionen Euro sind eine erste Entlastung. Wir werden als Ministerium nun alles dafür tun, dass das Geld die Kliniken schnell erreicht“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

    Berechnungsgrundlage für die Zuwendung ist die vom Krankenhaus gemeldete Bettenzahl. Für jedes gemeldete Bett erhält eine Klinik 5288,52 Euro. Diese aktuellen Zahlungen zur Abfederung gestiegener Energiekosten folgen bereits getätigten Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von rund 547 Millionen Euro.

    Die Energiehilfen des Bundes können allerdings nur ein erster Schritt sein. Minister Laumann: „Wahr ist aber auch: Energie ist nur ein Kostentreiber; besonders stark belasten die Krankenhäuser weitere inflationsbedingte Kostensteigerungen, etwa bei Medizinprodukten, Arzneimittel und Lebensmitteln.“

    „Ein wesentlicher Kostenblock sind zudem auch die hohen Tarifabschlüsse. Diese sind keine Almosen, sondern von den Beschäftigten hart erarbeitet. Tarifliche Bezahlung muss aber auch entsprechend refinanziert werden. Im jetzigen System werden nicht alle Tariferhöhungen zu 100 Prozent in den Gesundheitsbudgets abgebildet. Dies verschärft die Situation der Krankenhäuser erheblich, die teilweise auf den Kosten ‚sitzen bleiben‘. Wir brauchen hier zeitnah eine finanzielle Entlastung für die Krankenhäuser, sonst kommt die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes für viele Krankenhäuser zu spät.“

    Die genannten Kostentreiber – Energie, Verbrauchsgüter, Lohn – gehören ausnahmslos dem Bereich Betriebskosten an. Diese werden nicht über die Länder refinanziert, sondern fallen in Bundeszuständigkeit. Damit es keine Schließungswellen gibt, sondern eine am Patientenwohl orientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen, muss der Bund handeln.

    So hat der nordrhein-westfälische Landtag (20. September 2023) gefordert, dass die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage gestellt wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitet gerade einen entsprechenden Antrag für den Bundesrat vor. Die finanzielle Lage der Krankenhäuser wird zudem Thema der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main sowie der Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 18. Oktober in Berlin sein.