
KGRP zu den im Bundeskabinett beschlossenen Sparplänen
Anstatt des bisherigen gesetzlichen Anspruches auf eine Steigerung der Krankenhausbudgets für das kommende Jahr in Höhe 5,17 Prozent sollen nun zur Entlastung der Krankenkassen die Krankenhausbudgets nur noch um bis zu 2,98 Prozent steigen dürfen. Damit werden den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz gegenüber der bisherigen Rechtslage bis zu 90 Millionen Euro zur Finanzierung ihres Personals und der Sachkosten vorenthalten. Diese Belastung ist nicht nur einmalig, sondern dauerhaft.
Wieder einmal werden durch politische Vorgaben die steigenden Personal- und Sachkosten der Krankenhäuser nicht vollständig finanziert, was einen neuen „kalten“ Strukturwandel auslösen kann.
„Dies ist auch deshalb enttäuschend, weil die Politik selbst durch ihre kleinteiligen Regulierungen bei den Personalvorgaben für die Krankenhäuser massiv zu den Kostensteigerungen beiträgt“, so Ihlenfeld. Das Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ missachtet sie völlig. Die Politik treibt die Kostenspirale bei den Krankenhäusern immer weiter nach oben und verweigert dann, diese Kosten zu finanzieren. Krankenhäuser müssen für eine Politik geradestehen, die den Krankenkassen durch versicherungsfremde Leistungen Geld entzieht. Am Ende ist zu befürchten, dass die Patientinnen und Patienten leider die Folgen zu tragen haben, wenn Krankenhäuser ihr Leistungsangebot einschränken oder Standorte aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen.