Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz - Chance zur Neuausrichtung nutzen

Marburger Bund fordert wohnortnahe Versorgung und eine verbindliche Verknüpfung von Leistungsauftrag und ärztlicher Weiterbildung
01.September 2026
Die anstehende Neuordnung der Krankenhausplanung in Rheinland-Pfalz muss nach Ansicht des Marburger Bundes NRW/RLP die Chance für eine grundlegende Neuausrichtung nutzen. Krankenhausversorgung ist Teil der sozialen Daseinsvorsorge und muss sich deshalb an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. „Die Krankenhausreform darf nicht allein zu einer Konzentration von Leistungen führen. Entscheidend ist, dass die Menschen auch künftig auf eine verlässliche, wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung vertrauen können“, verweist Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP, auf die in der MB-Hauptversammlung am Wochenende in Mainz gefassten Beschlüsse.
Dr. med. Hans-Albert Gehle: "Die Menschen müssen auch künftig auf eine verlässliche, wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung vertrauen können."
Dr. med. Hans-Albert Gehle: "Die Menschen müssen auch künftig auf eine verlässliche, wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung vertrauen können."

„Wir sprechen uns dafür aus, dass die Regelversorgung für alle Einwohner in Rheinland-Pfalz innerhalb von maximal 30 Fahrzeitminuten erreichbar bleibt. Die Spezialisierung und Zuordnung von Leistungsgruppen muss nach klaren Qualitätskriterien erfolgen, darf aber weder zu überlangen Wartezeiten noch zu einer Ausdünnung der Notfallversorgung führen“, unterstreicht Dr. med. Hans-Albert Gehle. Gleichzeitig müssten Rettungsmittel und Notfalltransportkapazitäten an die neue Krankenhausstruktur angepasst werden.

„Bei der Planung muss die regionale und kommunale Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Trägerinteressen dürften nicht maßgeblich für die Versorgungsplanung sein“, erklärt Dr. Gehle. Bereits funktionierende regionale Versorgungskonzepte sollten in die neue Krankenhausplanung übernommen und dauerhaft finanziell abgesichert werden.

Leistungsauftrag und Weiterbildung zusammen denken

„Besondere Bedeutung messen wir der ärztlichen Weiterbildung bei. Wer durch die Krankenhausplanung mehr Leistungen an einem Standort konzentriert, muss dort auch entsprechend Verantwortung für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses übernehmen“, fordert Dr. med. Hans-Albert Gehle.

Die Zuweisung einer Leistungsgruppe müsse deshalb mit einer verbindlichen Verpflichtung zur Vorhaltung entsprechender Weiterbildungskapazitäten verbunden werden. „Steigen die Fallzahlen in einer Leistungsgruppe, müssen auch die Weiterbildungskapazitäten wachsen.“ Die Einhaltung dieser Vorgaben sollte regelmäßig überprüft werden.

„Gerade durch die Konzentration medizinischer Leistungen werden künftig an einzelnen Standorten besonders viele weiterbildungsrelevante Patientenzahlen gebündelt“, sagt Dr. Gehle. Daraus erwachse eine besondere Verantwortung für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses. Eine Ausweitung der Leistungen dürfe nicht allein über bereits vorhandenes Personal erfolgen.

Weiterbildung als Bestandteil der Vorhaltefinanzierung

„Wir fordern deshalb Bund und Länder auf, die ärztliche Weiterbildung als Bestandteil der allgemeinen Vorhaltekosten anzuerkennen und über eine eigenständige Weiterbildungsvorhaltekomponente regelhaft zu finanzieren. Berücksichtigt werden muss unter anderem die Zahl der Ärzte in Weiterbildung, der Umfang der Weiterbildungsbefugnis, die Breite der vermittelbaren Weiterbildungsinhalte sowie der Aufwand für Anleitung, Supervision und Koordination.“

„Eine Krankenhausreform, die Vorhaltung finanzieren will, darf die Vorhaltung ärztlicher Weiterbildung nicht ausblenden“, betont Dr. Gehle. Die Finanzierung müsse zweckgebunden und unabhängig von der reinen Fallzahl ausgestaltet werden.

„Darüber hinaus muss Weiterbildung als Pflichtaufgabe der Krankenhäuser gesetzlich verankert und als Kriterium bei der Vergabe von Leistungsgruppen berücksichtigt werden.“ Weiterbildungsverbünde und trägerübergreifende Kooperationen sollten gezielt gefördert werden. Krankenhäuser, die aufgrund der neuen Leistungsgruppen bestimmte Leistungen erbringen dürfen, müssten verpflichtet werden, mit den künftig Standorten, die diese Leistungsgruppen nicht haben, bei der Weiterbildung zu kooperieren.

Auch die Landesärztekammern sollten beim Aufbau und bei der Zertifizierung regionaler und sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde eine aktive Rolle übernehmen. Die Landesregierungen müssten zudem die Anforderungen der Weiterbildung bei den ärztlichen Personalvorgaben berücksichtigen.

„Wir sehen als Marburger Bund in der Krankenhausreform die Chance, Versorgung und Weiterbildung nachhaltig zusammenzuführen. Ziel muss eine Krankenhausplanung sein, die Qualität und Spezialisierung stärkt, gleichzeitig aber wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sichert und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses verbindlich gewährleistet“, betont Dr. med. Hans-Albert Gehle abschließend.