• Krankenkassen bringen Krankenhäuser in Existenznot – Rechtsfrieden bedroht

    Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz zu Klagewelle
    15.November 2018
    Mainz
    Mit der kürzlich eingeleiteten Klagewelle der Krankenkassen sieht die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz den Rechtsfrieden im Land bedroht. „Die tausenden von Klagen sowie die Nichtbezahlung von laufenden Rechnungen sind rechtswidrig und verstoßen massiv gegen die Treuepflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Vertragspartnern. Diese Vorgehensweise halten Krankenhäuser nicht lange durch“, warnt der Bernd Decker, der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Krankenhausgesellschaft, die gut 100 Kliniken mit 48.000 Mitarbeitern vertritt.

    Die Krankenhäuser im Land haben Anspruch darauf, dass sie erbrachte Leistungen auch zeitnah bezahlt bekommen. Nur so kann das auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis beruhende Gesundheitssystem aufrechterhalten werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt Decker die Initiative von Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, hierzu kurzfristig einen runden Tisch einzuberufen. Dies ist dringend notwendig, um der Klagewut Einhalt zu gebieten. 

    Anlass für die pauschale Vorgehensweise von Krankenkassen sind zwei Urteile des BSG aus den Jahren 2017 und 2018 zu Komplexbehandlungen des Schlaganfalls und der Geriatrie. Dies führte nachträglich zu einer geänderten Interpretation der OPS-Kodes und stellte die bisherige Abrechnungsgrundlage in Frage. Gestützt auf diese Urteile machen nunmehr die Krankenkassen rückwirkend bis zum Jahr 2014 Rückforderungsansprüche geltend. 

    Vor diesen Urteilen hatte die Sichtweise von Krankenkassen und Krankenhäusern zu den OPS-Kodes noch übereingestimmt. Bei durchgeführten MDK-Prüfungen wurde den Krankenhäusern zusätzlich bestätigt, dass sie alle Voraussetzungen zur Abrechnung der OPS-Kodes erfüllen. Dementsprechend wurden die gestellten Rechnungen auch vergütet. Zudem hat das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) direkt nach dem Urteil zur neurologischen Komplexbehandlung eine Klarstellung zum OPS-Kode veröffentlicht, um der Neuinterpretation durch das BSG entgegen zu wirken und die alte Rechtslage wiederherzustellen.

    Die dennoch erhobenen Rückforderungen der Krankenkassen zeugen von Willkür und verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben aus der ständigen Vertragsbeziehung mit den Krankenhäusern.
    Gerade die BSG-Urteile waren Anlass für den Gesetzgeber, kurzfristig zu reagieren und Rückforderungen für die Jahre 2014 bis 2016 auszuschließen. Mit der eingeleiteten Klagewelle von über 15.000 Klagen unterlaufen die Krankenkassen die Absicht des Gesetzgebers, Rechtsfrieden herzustellen und die Sozialgerichte zu entlasten. 

    Im Interesse der Versichertengemeinschaft fordert der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft die jeweiligen Krankenkassen dringend auf, Verrechnungen zu unterlassen beziehungsweise rückgängig zu machen und so den Krankenhäusern vorenthaltene Millionenbeträge kurzfristig auszugleichen sowie erhobene Klagen zurückzunehmen.