• Landesärztekammer Rheinland-Pfalz lehnt Landarztquote ab

    Landesregierung beschließt Entwurf für Landarztgesetz
    12.Dezember 2018
    Mainz (mhe). Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat gestern als zweites Bundesland nach NRW einen Gesetzentwurf für eine sog. Landarztquote vorgelegt. Das Landesgesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz, kurz Landarztgesetz, wurde dem Ministerrat zur Grundsatzbilligung vorgelegt und im Kabinett beschlossen. Es stößt bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf Ablehnung.

    Bis zu zehn Prozent aller Medizinstudienplätze in RLP werden künftig für Bewerber reserviert, die sich verpflichten, sich im Anschluss an ihr Studium in der Fachrichtung Allgemeinmedizin weiterzubilden und nach Erlangung ihres Facharzttitels für zehn Jahre eine hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet aufzunehmen. Abgesichert werden diese Verpflichtungen mit einer nach Abschnitten gestaffelten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Härtefallregelungen sind vorgesehen

    Die Landarztquote ist kein sicher geeignetes Instrument, um Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung in ländlichen Regionen zu begeistern“, erklärt der Präsident Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis.

    Man könne junge Menschen nicht schon mit 19 oder 20 Jahren darauf festlegen, dass sie nach mindestens zwölf Jahren Studium und Weiterbildung zum Facharzt dann für zehn Jahre als Landarzt arbeiten werden. „Oft entwickelt sich doch erst während des Studiums der Wunsch, doch ein anderes Fachgebiet zu absolvieren. Vorgesehen sei, dass man sich in einem solchen Fall mit einer Vertragsstrafe aus der Verpflichtung lösen könne. Hier entsteht die Gefahr, dass man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schafft. Denn wer das nötige Geld hat, kann sich herauskaufen.“

    Um das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und die ärztliche Arbeit auf dem Land attraktiver zu machen, seien natürlich viele Bausteine nötig. „Den alleinigen Königsweg hierfür gibt es nicht“, fügte Günther Matheis hinzu. Seiner Meinung gehören aber eine gute Lehre sowie Anreize in den Kommunen, um Ärztinnen und Ärzte für die Region zu gewinnen, unbedingt dazu.

    Und ganz wichtig: Eine ausreichende Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. Kammerpräsident Dr. Günther Matheis: „Wir brauchen mehr Ärzte im System, um den künftigen Bedarf zu decken. Schätzungen gehen inzwischen davon aus, dass künftig fast zwei Ärzte nötig sind, um einen ausscheidenden Arzt zu ersetzen. Ein Grund hierfür ist der wachsende Wunsch nach Teilzeitstellen.“

    Der Gesetzentwurf enthält einen Katalog von Auswahlkriterien, der neben der Abiturnote auch die fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs berücksichtigt. „Die Landarztquote ermöglicht so auch Bewerbern ohne Spitzenabitur den Zugang zu einem Medizinstudienplatz“, erklärt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Weitere Detailregelungen zur Umsetzung der Landarztquote sind einer Durchführungsverordnung vorbehalten, an der die Landesregierung weiterhin mit Nachdruck arbeite.

    „Wir möchten das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und eine Tätigkeit in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz für angehende Ärztinnen und Ärzte attraktiver gestalten. Gepaart mit anderen Maßnahmen treten wir damit dem Problem des befürchteten Landarztmangels konsequent entgegen“, meint die Gesundheitsministerin. Offenbar werden von der Regierung in Mainz unter Landärzten aber nicht Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Kliniken verstanden, die dort ebenfalls massiv fehlen.