• Landesregierung novelliert Gesetz zur Organtransplantation

    Ministerrat Rheinland-Pfalz
    10.April 2018
    Mainz
    mhe. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erfüllt eine der langjährigen Forderungen des Marburger Bundes NRW/RLP: Die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern sollen hinsichtlich ihrer Stellung, Qualifikation und Wertschätzung durch ein neues Landesausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz gestärkt werden. „Damit wollen wir in Krankenhäusern mit Intensivstation die Zahl der Organspenden erhöhen“, betont Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat den Entwurf des Gesetzes heute verabschiedet. Ob und in wieweit dadurch Transplantationsbeauftragte anteilig von Routinearbeit freigestellt werden, eine Kernforderung des Marburger Bundes NRW-RLP, verbleibt noch unklar.

    „Es ist wichtig, die Menschen für das Thema Organspende zu sensibilisieren und sie umfassend aufzuklären, sodass sie bereit sind, ihre Entscheidung zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis festzulegen. Gleichzeitig wollen wir auch die Abläufe des Organspende-Prozesses in den Krankenhäusern weiter verbessern. Das kann nur durch die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern gelingen“, machte Bätzing-Lichtenthäler deutlich.

    „Die Landesregierung wird - wieder einmal - erst tätig, nachdem wir mit entsprechenden Initiativen Druck aufgebaut haben. Unser Antrag mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der Situation der Transplantationsbeauftragten wurde bereits im vergangenen Plenum beraten“, kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Peter Enders. Die CDU-Fraktion habe bereits im vergangenen Jahr mit einer Großen Anfrage dieses wichtige Thema in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt, erklärt Enders.

    Aufgrund der Änderungen des Bundestransplantationsgesetzes erhalten die Krankenhäuser seit 2014 einen Zuschuss von den Krankenkassen, um die Transplantationsbeauftragen zu finanzieren. „Wir wollen mit unserem neuen Landesgesetz Krankenhäuser, die sich bereits aktiv am Organspende-Prozess beteiligen, unterstützen und die Krankenhäuser mit Intensivstation, die sich bisher nicht beteiligen, daran erinnern, dass Organspende zu ihrem Versorgungsauftrag gehört“, erläuterte die Ministerin.

    Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan angewiesen ist, muss unter Umständen mehrere Jahre darauf warten. Mehr als 11.000 Patienten stehen derzeit bundesweit auf der Warteliste. „Patienten haben nur dann eine Chance weiterzuleben, wenn andere Menschen bereit sind, ihre Organe zu spenden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

    Die Zahl der Organspender ging 2017 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr weiter zurück. „In Rheinland-Pfalz ist es den zahlreichen Aktivitäten der Landesregierung und ihrer Partner zu verdanken, dass es entgegen des besorgniserregenden Bundestrends, im vergangenen Jahr 2017 gelungen ist, den Negativtrend seit 2012 erstmals zu stoppen. Mein Dank gilt dabei der auch der unermüdlichen Aufklärungsarbeit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz mit den dort vertretenen Selbsthilfegruppen, Initiativen und Verbänden“, hob die Ministerin hervor.

    Bei gleichbleibender Anzahl der Organspender stieg die Anzahl der gespendeten Organe um elf Prozent an. „Dennoch: Diese Zahlen sind nicht zufriedenstellend. Wir dürfen mit unseren Bemühungen, die Bereitschaft zur Organspende zu steigern, bundesweit und in Rheinland-Pfalz nicht nachlassen!“