• Marburger Bund tritt in der KVNO mit eigener Liste an

    Angestellte und ermächtige Ärztinnen und Ärzte sind zur Kandidatur aufgerufen / Nutzen Sie bitte den Flyer
    03.März 2022
    Köln (rhl). Die Wahlen zu der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterliegen einigen Besonderheiten, die wir bei der Wahlvorbereitung und der jetzt anstehenden Listenaufstellung zu beachten haben: Hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts gilt allerdings auch Bundesrecht (SGB V) und die Wahlberechtigung richtet sich nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Insbesondere gilt auch für Nordrhein, dass ein Beschäftigungsumfang in einem MVZ oder bei einem niedergelassenen Kollegen von zehn Wochenstunden ausreicht, um KV-Mitglied und damit wahlberechtigt zu sein. Besonderheiten bestehen in Nordrhein allerdings insoweit, als die Listenaufstellung innerhalb der Ärzteschaft in drei Gruppen getrennt nach Hausärzten, Fachärzten sowie angestellten/ermächtigten Ärzten erfolgt. Listenverbindungen oder Misch-Listen unter den drei Gruppen sind nicht erlaubt.

    Listenaufstellung muss im März erfolgen

    Angestellte Ärztinnen und Ärzte in MVZ oder bei niedergelassenen Ärzten bilden zusammen mit den ermächtigten Kolleginnen und Kollegen eine einheitliche Gruppe.

    Der Marburger Bund beabsichtigt, wie schon bei der vergangenen Wahl vor sechs Jahren eine eigene Liste für diese Gruppe aufzustellen, in der angestellte und ermächtigte Ärztinnen und Ärzte gemeinsam kandidieren.

    Die Listenaufstellung muss jetzt im März erfolgen, Anfang April ist der maßgebliche Abgabetermin für unsere Listen. Deshalb benötigen wir zur weiteren Vorbereitung unbedingt zeitnah die Rücksendung des dieser Ausgabe beigefügten Flyers mit Ihren persönlichen Angaben insbesondere zur Art der Tätigkeit (ermächtigt oder angestellt) und zum Ort der Praxis, des Krankenhauses oder des MVZ.