• Maximal 17 Studierende werden ab Wintersemester 2020/2021 via Quoten das Studium beginnen

    Erste Plenardebatte zum Gesetzentwurf im Mainzer Landtag
    22.August 2019
    Mainz. Der Mainzer Landtag hat heute den Gesetzentwurf zur Schaffung einer Studienplatzquote für Landärzte und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst debattiert. „Land schafft Arzt – das ist die Überschrift und Inhalt unseres Gesetzentwurfes“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der ersten Beratung des Entwurfs eines Landesgesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in der Plenardebatte. „Das Gesetz ist eine konkrete Maßnahme unserer Landarzt-Offensive sowie der Initiative zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Zentrales Ziel ist dabei die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten, denn wir brauchen zukünftig mehr Hausärztinnen und Hausärzte, besonders auf dem Land.“

    „Die Landarztquote sieht vor, Medizinstudienplätze für solche jungen Menschen zu reservieren, die sich verpflichten, nach ihrem Studium als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region zu praktizieren. Damit einher geht eine Ausweitung der Medizinstudienplätze. Durch die Einführung einer Landarztquote in Kombination mit einer Erhöhung der Medizinstudienplätze soll sichergestellt werden, dass diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die zusätzlich ausgebildet werden, auch tatsächlich in Rheinland-Pfalz praktizieren werden", hofft die SPD-Abgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Tanja Machalet.

    Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, das die Landarztquote einführt. Bereits ab dem Wintersemester 2020/2021 ist damit durch eine Vorabquote eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen von vorne herein für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin bzw. Öffentliches Gesundheitswesen vorgesehen.

    „Gemessen an den heutigen Studierendenzahlen bedeutet das ganz konkret: 16 bis 17 Studierende werden pro Semester zukünftig über die beiden Quoten ein Studium beginnen können. Unser Gesetzentwurf eröffnet so auch Bewerbern mit gutem Abitur, aber nicht zwingend mit Spitzenabitur, den Weg zu einem Studienplatz in der Medizin“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

    „Die Sicherstellung der ärztlichen, besonders der hausärztlichen, Versorgung in den ländlichen Regionen unseres Landes zählt zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Zielen der Landesregierung. Dazu haben wir ein vielfältiges Maßnahmenbündel geschnürt; auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen wir dafür Sorge. Das Land handelt vorausschauend, versorgend und vor Ort“, versichert die Gesundheitsministerin.