• Minister Laumann will den Kinderschutz in NRW stärken

    Kinderschutzambulanzen werden ab 2019 mit 30.000 Euro gefördert/Bewerbungsfrist
    20.November 2018
    Düsseldorf
    Düsseldorf. Die Landesregierung stärkt den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat dazu zwei neue Förderaufrufe veröffentlicht: Zum einen können Kinderschutzambulanzen einen Antrag auf Förderung der Personalkosten des medizinischen Personals stellen, soweit diese Kosten nicht anderweitig finanziert sind. Pro Kinderschutzambulanz kann hier für das Jahr 2019 ein Betrag von bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Kinderschutzambulanzen bilden einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.

    Zum anderen wird der Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums „Kinderschutz im Gesundheitswesen“ gefördert. Das geplante Kompetenzzentrum soll die Akteure im Gesundheitswesen in Fragen der Diagnostik, Sicherung von Befunden, Handlungs- und Rechtssicherheit sowie Qualifizierung unterstützen und beraten. Die konkrete Fördersumme wird sich aus dem Leistungsangebot ergeben. Der Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2019 sieht insgesamt im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitshilfe für Maßnahmen des Kinderschutzes 2,5 Millionen Euro vor.

    „Kinder brauchen ohne Wenn und Aber den Schutz der Gesellschaft und des Staates, wenn sie Opfer von Straftaten werden oder ihnen diese drohen. Darum stärken wir den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen noch einmal deutlich. Wir müssen auch im Gesundheitswesen die richtigen Strukturen haben, damit Kindern wirksam geholfen werden kann“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Kinderschutzambulanzen und das geplante Kompetenzzentrum sollen hier nicht „nur“ reaktiv, sondern vor allem auch präventiv tätig werden. Minister Laumann: „Es geht auch darum, Belastungssituationen in Familien und mögliche Zeichen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch so früh wie möglich zu erkennen, damit Straf- und Gewalttaten erst gar nicht passieren“.

    Viele Kinder in Nordrhein-Westfalen werden im Laufe ihres Lebens Opfer von Misshandlung und Missbrauch oder sind in ihrem Wohl gefährdet. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2017 in Nordrhein-Westfalen 2.872 Kinder und 6.365 Jugendliche Opfer einer Gewalttat. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen in knapp 39.500 Fällen im Rahmen ihres Schutzauftrags eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen.

    Eltern, Angehörige und Betreuende sind häufig unsicher im Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und wissen nicht, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Hierzu braucht es vor allem schnelle Hilfe, die niedrigschwellig und ortsnah erreichbar ist. Beim Erkennen von Kindeswohlgefährdungen, Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch leisten die Akteure im Gesundheitswesen einen unverzichtbaren Beitrag. Auch sie gilt es - zum Beispiel bei der diagnostischen Sicherung oder der Einleitung von Interventionen - zu unterstützen.

    Eine Bewerbung für das Förderangebot der Kinderschutzambulanzen ist bis zum 30. November 2018 möglich, für das Kompetenzzentrum endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2018. Weitere Informationen zu den Förderaufrufen sowie zum Antragsverfahren finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: https://www.mags.nrw/kinderschutz.