• Nicht Kür, sondern Pflicht!

    Krankenhausfinanzierung NRW
    06.Dezember 2017
    Köln/Herford
    Zu den positiven Eigenschaften des neuen NRW-Gesundheitsministers gehört, dass er eine einfache Sprache pflegt. Karl-Josef Laumann wird auch mit komplexen gesundheitspolitische Themen in wenigen Sätzen ohne viele Fremdworte fertig. Das hat er Anfang Oktober im Gesundheitsausschuss des Landtages einmal mehr bewiesen. Er hat auf ganz schlichte Weise erklärt, woher in Deutschland das Geld für die Krankenhäuser eigentlich kommen muss: „In Deutschland haben wir eine duale Krankenhausfinanzierung. Die Krankenkassen sind dafür zuständig, Medizin, Ärzte und Pflege zu bezahlen. Die Länder sind dafür zuständig, die Infrastruktur zu finanzieren.“ Und genauso klar hat er dann gesagt, was das Bundesland NRW seit Jahren mit seinem Teil dieser Verantwortung macht, nämlich dass „wir das nicht tun“.

    Karl-Josef Laumann kann auch ganz einfach erklären, welche Folgen dieses Nicht-Tun hat: „Das bedeutet: In Nordrhein-Westfalen muss jeder Geschäftsführer eines Krankenhauses Geld, das er von den Krankenkassen für Medizin, Pflege und Ärzte bekommt, abziehen, um es in die Struktur des Krankenhauses zu investieren bzw. um Gebäude und Technik auf dem aktuellen Stand zu halten.“

    Der Minister hat – am Beispiel der Pflege – auch klargemacht, welche Folgen das hat: Es entsteht ein Personalmangel, der qualifizierte Mitarbeiter am Sinn ihrer Tätigkeit zweifeln lässt: „Sie haben den Eindruck, dass sie den Menschen, für die sie Verantwortung übernommen haben, nicht mehr in der Form, wie sie ausgebildet wurden, gerecht werden.“ Diese Situation kennen im Krankenhaus nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Ärzte.

    So weit, so klar, so schlecht. Der Minister hat keine Zahlen genannt, aber auch die sind schlicht: Nordrhein-Westfalen müsste pro Jahr 1,5 Milliarden für die Krankenhäuser bereitstellen, tatsächlich fließen aber Jahr für Jahr nur gut 500 Millionen. Es fehlt also Jahr für Jahr etwa eine Milliarde Euro.

    Zurück zum Mann der klaren Sprache, dem NRW-Gesundheitsminister. Er hat im Wahlkampf mehr Geld für die Krankenhäuser versprochen und – ja, es kommt mehr Geld. Nordrhein-Westfalen hat im Nachtragshaushalt des Jahres 2017 zusätzlich 250Mio. Euro für die Krankenhäuser eingestellt. Jetzt bitte nicht zu früh freuen – im nächsten Jahr sinkt dieser Zuschuss auf 33 Millionen. Angekündigt sind allerdings – verteilt über die nächsten Jahre – insgesamt 750 Mio. Euro zusätzlich, alles in allem also ein Plus von einer Milliarde, aufgeteilt auf fünf Jahre.

    Der Minister tut damit mehr als seine Vorgänger – einschließlich seiner selbst, denn von 2005 bis 2010 war er ja bereits einmal NRW-Gesundheitsminister. In dieser Zeit hatte er die Unterfinanzierung von einer Milliarde jährlich laufen lassen. Eine Milliarde? Ach ja, die Milliarde fehlt ja jedes Jahr, und das bereits seit vielen Jahren.

    Nun kommt eine Milliarde – aber verteilt auf fünf Jahre. Fazit: Der Mann mit der klaren Sprache hat mehr erreicht als seine Vorgänger und doch immer noch viel zu wenig. Denn das Investitionspro­blem der Klinken kann er mit den zusätzlichen Mitteln nur etwas lindern, aber nicht lösen. Das ist bitter, gerade angesichts gut gefüllter Staatskassen. In NRW soll 2018 ein Haushalt mit einer „schwarzen Null“ möglich sein.

    Doch die Null ist nicht wirklich schwarz, solange für die Kliniken nicht das Geld bezahlt wird, das dort gebraucht wird. Krankenhausfinanzierung ist elementare Daseinsvorsorge. Deswegen ist Krankenhausfinanzierung für ein Bundesland keine Kür, sondern Plicht.

    Der Minister hat auch gesagt: Das zusätzliche Geld für die Kliniken gibt es nur, wenn die Klinikstrukturen sich weiterentwickeln. Das ist in Ordnung. Als Krankenhausärzte wollen wir gern über sinnvolle Strukturen reden.
    Wir werden dem Mann mit der klaren Sprache aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Wer bei der Entwicklung der Krankenhausstrukturen gute Kür-Noten bekommen will, darf bei der Pflicht nicht patzen. Gute Klinikstrukturen brauchen eine verlässliche, faire Finanzierung. Alles andere ist zu kurz gesprungen!

    Zu den Autoren:
    Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger ist Mitglied im Vorstand des Marburger Bundes NRW/RLP und der Ärztekammer Nordrhein (AEKNO) sowie Vorsitzende des AEKNO-Ausschusses Krankenhausplanung.

    Dr. Uli Schröder ist Mitglied im Vorstand des Marburger Bundes NRW/RLP und der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sowie Vorsitzender des ÄKWL-Arbeitskreises Krankenhausplanung.