• OLG Koblenz - außerordentliche Kündigung des MDK-Geschäftsführers wirksam

    Richter urteilen: Verstöße zögen sich „wie ein roter Faden“ durch gesamte Tätigkeit
    20.Juli 2020
    Koblenz (mhe). Das Oberlandesgericht Koblenz hat Mitte Juli entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) am 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes wirksam war (Az.: 10 U 1133/16). Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden. Das OLG bemerkte, dass sich die Verstöße „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des ehemaligen Geschäftsführers zögen. Statt der erhofften Nachzahlung seines Gehaltes muss der einstige MDK-Geschäftsführer Geld zurückzahlen und sein Diensthandy und -wagen herausgeben.

    In der Vergangenheit war das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum Teil heftig kritisiert und wiederholt aus unterschiedlichsten Richtungen aufgefordert worden, in das zivilrechtliche Kündigungsverfahren einzugreifen und beispielsweise den MDK zu verpflichten, seinen ehemaligen Geschäftsführer zu den vorherigen Bedingungen wiedereinzustellen.

    Mit der Entscheidung des OLG Koblenz sieht sich das Ministerium in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Diese Rechtsauffassung hatte es in zahlreichen Stellungnahmen und Berichten an unterschiedlichsten Stellen und Gelegenheiten auch immer vertreten.

    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, gilt es nun die Zukunft des MDK Rheinland-Pfalz zu gestalten. Dies gilt vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, betonte das rheinland-Pfälzische Gesundheitsministerium.