• Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung

    Inflationspauschale an kommunalen Kliniken ist steuerfrei
    07.August 2023
    Im Rahmen unserer Rechtsberatung teilen uns Mitglieder vereinzelt mit, dass ihr kommunaler Arbeitgeber die erste steuerfreie Inflationspauschale in Höhe von 1.250 Euro doch versteuert hat. Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Gehaltsabrechnungen genau und fordern Sie ggf. Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, diesen Abrechnungsfehler zu beheben. Fakt ist: Nach der jüngsten Tarifrunde für kommunale Krankenhäuser erhalten die dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in NRW und RLP ab dem 1. Juli 2023 eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,8 Prozent.

    Die Tarifeinigung vom Mai 2023 sieht zudem eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2.500 Euro vor. Diese soll in zwei Zahlungen aufgeteilt werden. Die erste soll mit dem Gehaltslauf im Juli 2023 oder spätestens im August 2023 ausgezahlt werden. Die zweite - ebenfalls steuerfreie - Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 fällig.

    Unabhängig von den unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkten beziehen sich die Bestandteile beider Inflationsausgleichszahlungen auf die Beschäftigung beim kommunalen Arbeitgeber im Jahr 2023.

    Besteht das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Halbjahr nicht durchgängig, beträgt die Einmalzahlung für jeden Kalendermonat, an dem an zumindest einem Tag Anspruch auf Entgelt (oder Entgeltersatz) bestand, ein Sechstel.

    Zum 1. April 2024 erfolgt dann eine weitere Steigerung der Tabellenentgelte um 4,0 Prozent. Weitere Informationen zu allen Details können Sie unserem Mitgliederinfo vom 5. Juni 2023 entnehmen, siehe anhängendes PDF.

    Im Rahmen der Mitgliedschaft im Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz steht jedem Mitglied die Rechtsberatung durch unsere Juristen zur Verfügung. Hierzu zählt natürlich auch die Beratung in allen Fragen zum Arbeitsvertrag oder etwa zum Gehalt.