• Prüfen Sie jetzt Ihre Angaben im Wählerverzeichnis

    Die Wählerverzeichnisse sind bis zum 6. September 2021 in den jeweiligen Bezirksärztekammern ausgelegt / Widerspruchsfrist
    02.September 2021
    Mainz. In gut sechs Wochen startet die Kammerwahl in Rheinland-Pfalz. Die über 22.600 Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, jetzt Ihre bei den jeweiligen Bezirksärztekammern hinterlegten persönlichen Angaben zu überprüfen. Stimmt der Name, fehlen Ergänzungen, haben Sie Ihre akademische Grade Ihrer Kammer mitgeteilt? Sind die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber aktuell? Von Ihren Angaben hängt der Versand der Wahlbriefe ab. Mitunter kann bei einem Ortswechsel der Wahlbrief Sie nicht erreichen. Die Wählerverzeichnisse sind vom 29. August 2021 bis 6. September 2021 (während der Dienstzeit) in den Geschäftsräumen der jeweiligen Bezirksärztekammern zur Einsicht ausgelegt.

    Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses müssen schriftlich bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10. September 2021 beim jeweiligen Wahlleiter der Bezirksärztekammern eingegangen sein. Danach eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

    Die Wahlbriefe selber werden etwa in der ersten Oktoberwoche versendet. Ihre beiden Stimmen müssen dann bis zum 27. Oktober um 18 Uhr den Wahlleiter erreicht haben.