• Qualität durch Qualifikation

    Wir wollen für junge Ärztinnen und Ärzte unsere Weiterbildung kontinuierlich verbessern
    08.April 2019
    Von PD Dr. med. Hansjörg Heep und Dr. med. Sven Dreyer
    Die Bundesländer haben den Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts die einzigartige, historische Aufgabe übertragen, die gesundheitliche Versorgung der Bundesbürger durch eine qualifizierte ärztliche Weiterbildung sicher zu stellen. Damit haben wir als Ärzteschaft eine hohe Verantwortung übernommen, dies unter dem Auge des Gesetzgebers über die Ärztekammern selbstständig zu organisieren. Wir haben es gewissermaßen selbst in der Hand, was einen guten Arzt ausmacht!

    Auf den letzten Deutschen Ärztetagen haben die von der nordrheinischen Kammerversammlung entsandten Delegierten die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) auf den Weg gebracht. Für die Überführung der MWBO in die jeweils konkrete Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer sind die jeweiligen Weiterbildungsgremien zuständig, die nach der Kammerwahl 2019 wieder durch ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte besetzt werden. Die Kammerversammlung und damit alle durch unsere persönliche Wahl Delegierten entscheiden endgültig über die neue Weiterbildungsordnung.

    Die verantwortlichen Mitglieder des Marburger Bundes in den Weiterbildungsgremien der Ärztekammer Nordrhein setzen dabei folgende Schwerpunkte:

    Die Qualität guter ärztlichen Weiterbildung muss durch die Ärztekammern weiter intensiv gefördert wer-den. Es müssen bedarfsgerechte Weiterbildungsstrukturen u. a. durch weitere Unterstützung von Weiter-bildungsverbünden im stationären und ambulanten Bereich geschaffen werden.

    Die Weiterbildungsassistenten benötigen einen transparenten und verbindlich organisierten Weiterbildungsweg bis zu ihrem persönlichen Karriereziel als Facharzt. Hierzu müssen die Weiterbildungsstätten in ihrem Leistungsprofil transparent und vergleichbar dargestellt werden. Um dem Widerspruch zwischen der Weiterbildungsordnung und der sich schnell verändernden Weiterbildungsrealität gerecht zu werden, müssen flexiblere Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die regelmäßige Überprüfung durch die Evaluation der Weiterbildung.

    Die Weiterbildung soll und darf nicht vor der Entwicklung in der Medizin halt machen. Das hat die letzte Überarbeitung der Musterweiterbildungsordnung eindrücklich gezeigt. Die aktuell gültige Musterweiterbildungsordnung ist an Ihre Grenzen gestoßen. Seit 2010 wurde es den Fachgesellschaften, Berufsverbänden und anderen ärztlichen Organisationen ermöglicht, ihre Version einer Weiterbildung in einer Internetplattform der Bundesärztekammer einzustellen. Die Landesärztekammern sind gerade dabei, diese zu sichten und in die Länder einzubringen. Es ist zu erwarten, dass bis zum Ende 2019 die Novellierung abgeschlossen ist. Als Marburger Bund sind wir in diese Arbeit maßgeblich eingebunden.

    Wir werden den weiteren Fortgang der Novellierung der Weiterbildungsordnung kritisch und konstruktiv in den Gremien der Bundesärztekammer begleiten.

    Kostenfreie Erstprüfung

    Bereits in der endenden Legislaturperiode haben wir als Marburger Bund gefordert, die erste Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein für ordentliche Mitglieder der Kammer kostenlos durchzuführen. Um dieses Ziel endgültig zu erreichen, brauchen wir in der neuen Kammerversammlung einen starken Marburger Bund. Nach der Kammerwahl werden engagierte Kolleginnen und Kollegen aus dem Marburger Bund sich für weitere Verbesserungen bei der Umsetzung der Weiterbildung einsetzen. Die Ziele wollen mit Ihnen gemeinsam erreichen.