• Reform verwerfen und grundlegend neu konzipieren

    Rudolf Henke formuliert deutliche Kritik an Referentenentwurf für Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz
    18.Februar 2019
    Das Bundesgesundheitsministerium hat am 3. Januar 2019 einen 76-seitigen Referentenentwurf zum „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ vorgelegt, der das bisherige „Psychotherapeutengesetz“ (PsychThG) ablösen soll. Um es gleich klar zu sagen, damit wird völlig ohne Not ein neues Berufsbild nicht mehr des Psychologischen Psychotherapeuten, sondern des Psychotherapeuten schlechthin geschaffen. Offensichtlich soll eine neue Versorgungsebene eingezogen werden, die die Behandlung von Patienten zukünftig vollends in eine körperliche und eine psychische Versorgung fragmentieren wird.

    In meinen Augen widerspricht die in dem Entwurf als Standard angelegte Zersplitterung der somatischen und psychischen Behandlungskompetenz der Erwartung unserer Patienten nach einer adäquaten Versorgung. Zu einer guten Versorgung von Patienten gehört es, sich bewusst um eine ganzheitliche, zwischen den Versorgungsebenen abgestimmte und koordinierte Behandlung zu kümmern.

    Die gesetzliche Neuregelung zielt auf ein Studium auf Masterniveau ab, das zur Erteilung der Approbation führt. Absolventen haben dann die Berechtigung, in ihrem Beruf zu arbeiten.

    Offenbar ist niemandem der Autoren bewusst, dass so eine markante Verschlechterung der Versorgung in Kauf genommen wird. Denn die Frage der Feststellung einer psychischen Störung mit Krankheitswert und deren Weiterbehandlung umfasst immer auch eine organische Abklärung, die nur in einer vernetzten Versorgungsstruktur mit Ärzten im Allgemeinen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Besonderen erfolgen kann. Stattdessen sind auch die im alten PsychThG definierten Abstimmungspflichten („Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen“) gestrichen worden.

    Zudem sieht der Referentenentwurf eine Regelung vor, nach der die zuständigen Landesbehörden Modellstudiengänge zulassen können, in denen die neuen Psychotherapeuten auch auf das Verordnen von Psychopharmaka vorbereitet werden. Diesen Ansatz halte ich im Sinne der Patientensicherheit ebenfalls für unvertretbar. Jede Pharmakotherapie ist eine hochkomplexe Form der Heilbehandlung, die besondere und umfassende Kenntnisse der medizinischen Grundlagen und der Anwendungspraxis erfordert und stets in die Hand von Ärztinnen und Ärzten gehört.

    Weitaus sinnvoller wäre es gewesen, die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern und auszubauen und uns Ärztinnen und Ärzten die dringend benötigten zeitlichen Ressourcen für mehr sprechende Medizin zur Verfügung zu stellen. Anstatt dafür zu sorgen, dass wir Ärztinnen und Ärzte mehr Personal zur Verfügung haben und weniger Zeit für Bürokratie verschwenden müssen, kommt man programmatisch auf die Idee, den kommunikativen und psychosozialen Bereich der Patientenversorgung auf neudeutsch „outzusourcen“. Und nebenbei nicht nur einen neuen Beruf, sondern auch eine neue Versorgungsebene zu etablieren.

    Die mühevoll erreichte Errungenschaft, auch im kranken Menschen die Einheit von Körper, Geist und Seele zu sehen, bleibt auf der Strecke. Das ist weder im Interesse unserer Patienten noch ist es mit unserem eigenen Anspruch auf eine ganzheitliche Versorgung unserer Patienten in Einklang zu bringen. Nach unserer Überzeugung sollte man den Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verwerfen und grundlegend neu konzipieren.