• Regelstudienzeit soll auch für Wintersemester 2021/2022 verlängert werden

    Rheinland-pfälzischer Wissenschaftsminister Clemens Hoch will Null-Semester / Keine Bafög-Nachteile
    21.Januar 2022
    Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat den Ministerrat informiert, eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende des Wintersemesters 2021/2022 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz vornehmen zu wollen. Damit die Studentinnen und Studenten bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, soll das laufende Wintersemester als „Null-Semester“ gewertet werden. Bereits im Sommersemester 2020 und den darauffolgenden Semestern hatte der rheinland-pfälzische Landtag eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende der Hochschulen in Rheinland-Pfalz beschlossen.

    „Die Pandemie hält uns weiterhin in Atem und das dynamische Infektionsgeschehen wirkt sich auch auf den Hochschulbetrieb aus. Trotz aller, größtenteils sehr erfolgreicher, Bemühungen der Hochschulen, den Lehr- und Prüfungsbetrieb auch in Präsenz aufrecht zu erhalten, sind Lehrende und Studierende weiterhin Einschränkungen ausgesetzt“, sagte Wissenschaftsminister Hoch.

    „Dieser Situation müssen wir zügig und konsequent begegnen. Pandemiebedingte Einschränkungen im Hochschulbetrieb sollen nicht dazu führen, dass BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, die aufgrund der Pandemie länger studieren, ihre Förderansprüche verlieren. Das BAföG ist das zentrale Instrument, allen Studieninteressierten das Studium finanziell zu ermöglichen.“

    Nach Anhörung der Hochschulen innerhalb der nächsten zwei Wochen kann die Landesverordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit in Rheinland-Pfalz in Kraft treten. Im Rahmen der letzten Änderung des Hochschulgesetzes hatte der Landtag Rheinland-Pfalz bereits die Voraussetzungen geschaffen, um die individuelle Regelstudienzeit durch eine Landesverordnung zu verlängern.