• Rheinland-Pfalz will Landkinderarzt-Quote einführen

    Ministerium will Referentenentwurf erarbeiten
    26.September 2023
    Die rheinland-pfälzische Landesregierung will bessere Rahmenbedingungen schaffen und arbeitet an der Einführung einer Landkinderarzt-Quote nach dem Vorbild der Landarzt-Quote für die Allgemeinmedizin. „Ziel der geplanten Landkinderarzt-Quote ist die langfristige Stärkung der ambulanten kinderärztlichen Versorgung in ländlich geprägten Regionen. Eine Unterversorgung bei Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzten, egal wo im Land, muss verhindert werden. Daran arbeiten wir unter Hochdruck gemeinsam mit allen Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen“, sagt Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Insgesamt sei Rheinland-Pfalz mit Kinderärztinnen und Kinderärzten gut versorgt, nur nicht in allen Regionen gleich gut. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) zuständig.

    Um die Akteure in Rheinland-Pfalz (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Johannes Gutenberg-Universität Mainz) über die geplante Einführung einer Landkinderarzt-Quote zu informieren und wichtige Impulse aufzunehmen, hatte das Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit zu einem ersten umfassenden Austausch eingeladen.

    „Entscheidend ist, die Expertise und die Erfahrungen aller Beteiligten in einem konstruktiven Arbeitsprozess zusammenzuführen und zu nutzen. Nur so können wir schnell und mit Erfolg die notwendigen Weichen stellen, um einem Mangel an Kinderärztinnen und Kinderärzten entgegenzutreten. Die geplante Einführung einer Landkinderarzt-Quote ist dafür ein Instrument. Ich danke allen Teilnehmern für deren Zeit und Engagement für die Sache“, erklärte Denis Alt.

    Im nächsten Schritt wird das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit einen Referentenentwurf zur Landkinderarzt-Quote erarbeiten. Grundlage dafür wird das „Landesgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz“ sein.