• Richtige Steuerung bei der Notfallversorgung

    Dr. med. Hans-Albert Gehle: Ansiedlung des Portalpraxen-Systems muss sich am örtlichen Bedarf orientieren
    27.Februar 2019
    Mitte des Jahres 2017 haben wir Eckpunkte für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung hin zu einer Integrativen Notfallversorgung vorgelegt. Die nicht akzeptable Überlastung des Personals in den stationären Notfallambulanzen war denn auch das Hauptthema unserer kurz danach erfolgten Hauptversammlung in Köln. Dort haben wir gefordert, dass jeder Patient Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Notfallbehandlung hat und diese zu jeder Zeit und an jedem Ort gesichert sein muss. Medizinische Anliegen der Patienten müssen über 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche an einer festen Anlaufstelle entsprechend dem individuellen Krankheitsbild identifiziert und zeitgerecht einer adäquaten medizinischen Versorgungsstruktur zugeordnet werden. Ebenso klar ist für uns, jede neue Struktur muss das überlastete medizinische Personal in den Notaufnahmen entlasten.

    Nun haben die Gesundheitsminister des Bundes und des Landes NRW binnen weniger Tage ihre Reformpläne vorgestellt, in denen unsere Forderungen im Wesentlichen erfüllt werden. Minister Karl-Josef Laumann will ein flächendeckendes System von Portalpraxen an den Krankenhäusern in NRW etablieren.

    Das Ziel des Systems ist, Patienten in Krankenhäusern über den zentralen Empfang der Portalpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem nach Schweregrad und Dringlichkeit der nötigen Behandlung zum richtigen Behandlungsort weiterzuleiten. Entweder in die Notfalldienstpraxis niedergelassener Ärztinnen und Ärzte oder in die Notfallambulanz des Krankenhauses oder – zu den regulären Sprechzeiten – in eine ambulante Arztpraxis. Die weitere Behandlung erfolgt am richtigen Behandlungsort. Das ist die richtige Patientensteuerung.

    Unsere Patienten, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte, erwarten durch neue Notfall-Strukturen akzeptable Arbeitsbedingungen und mehr Qualität. Aber auch eine integrative Notfallversorgung braucht eine angemessene apparative und personelle Mindestausstattung. Daran mangelt es schon heute. Unklar ist mir, wie die neuen Portalpraxen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr ärztlich besetzt werden sollen. Das erscheint mir angesichts des Ärztemangels utopisch.

    Die spannende Frage wird in diesem Jahr sein, an welchen Krankenhäusern eine Portalpraxis angegliedert werden wird und an welcher Klinik nicht. Wir warnen davor, durch eine leichtfertige oder an ökonomischen Gesichtspunkten orientierte „Ansiedlungspolitik“ unverzichtbare klinische Versorgungsangebote im ländlichen Raum zu gefährden.

    Oft stellen nur noch Kliniken die Versorgung sicher, weil Praxen längst nicht mehr besetzt werden können. Jede Neustrukturierung muss die tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und die regionalen Besonderheiten ausreichend berücksichtigen. Wir bieten unseren Sachverstand an.

    Parallel will unsere Landesregierung in diesem Jahr einen neuen Krankenhausplan auf den Weg bringen. Wir müssen bei beiden Reformprozessen sehr genau darauf achten, dass die Qualität der stationären Versorgung nicht verschlechtert wird. Keinesfalls dürfen die Notwendigkeiten zu Reformen als Argument für die Schließung dringend benötigter Kliniken benutzt werden.

    Krankenhausplanung muss sich am Bedarf orientieren und eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Dieses Thema werden wir auf unserer nächsten Hauptversammlung in Dortmund diskutieren. Dazu lade ich Sie herzlich ein.