In etwa der Hälfte der Verfahren wird keine Sachentscheidung getroffen. Das liegt unter anderem daran, dass zum Beispiel die Antragsteller nicht in Rheinland-Pfalz behandelt wurden, der Vorfall länger als fünf Jahre zurückliegt, ein Verfahren schon bei Gericht anhängig ist oder von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Lehnen die ärztlichen Haftpflichtversicherungen oder die beschuldigten Kliniken oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab, erfolgt ebenso keine Entscheidung in der Sache.
Die Zahl der Anträge variiert von Jahr zu Jahr: 2024 haben sich 310 Patientinnen und Patienten an die Schlichtungsstelle gewandt. Im Jahr davor waren es 280. Im Vergleich: 2022 lag die Zahl bei 308 Anträgen. Die Zahl der bestätigten Gutachten bleibt dennoch konstant: 2024 sind 35 Behandlungsfehler festgestellt worden, 2023 waren es 36, 2022 waren es 34. Die meisten Anträge betrafen die Unfallchirurgie (53), Allgemeinchirurgie (15) und Frauenheilkunde (14).
An den Schlichtungsausschuss können sich Patientinnen und Patienten wenden, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten. Dort erhalten sie objektive Gutachten auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen. Seit über vier Jahrzehnten ist der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz eine verlässliche Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten,
Der Schlichtungsausschuss in Mainz, der zusätzlich auch für das Saarland zuständig ist, arbeitet in der Besetzung mit einer Juristin oder einem Juristen, zwei Ärztinnen oder Ärzten und zwei Patientenvertreterinnen oder Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei, betont Gerhard Meiborg, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses.
Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar unter:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Schlichtungsausschuss
Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz,
Telefon 06131 28822/-70/ -72/ -75
Fax 06131 28822-77