„Seit fast zwei Jahrzehnten rufen wir nun nach mehr Studienplätzen. Die Lage ist ernster denn je.“ Sowohl im Bereich der Niederlassung als auch in den Krankenhäusern fehlten Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung, was auch negative Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung zum Haus- oder Facharzt habe. Entsprechende Arztsitze könnten nicht nachbesetzt werden, mahnt Gehle.
Es dürfe auch nicht weiterhin sein, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland abgeworben werden, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten hierzulande aufrecht erhalten zu können. Diese würden dann natürlich in ihren Herkunftsländern fehlen, wobei manche Länder sich bereits gegen dieses Ausbluten durch den `brain drain` wehrten. Zumal auch die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse insbesondere aus Nicht-EU-Staaten durch die Bezirksregierung eine gewisse Zeit der Prüfung in Anspruch nehme. Auch deshalb blieben Arztsitze oder Arztstellen weiter unbesetzt.
Gegen den Vorwurf, die ÄKWL hemme den Zugang von ausländischen Ärztinnen und Ärzten durch zu hohe Hürden bei den vorgeschriebenen Fachsprachen- oder Kenntnisprüfungen, wehrt sich der Kammerpräsident und verweist auf die Statistik: Termine für Kenntnisprüfungen sind im Regelfall innerhalb von sechs Wochen, in Einzelfällen auf Wunsch auch innerhalb von drei Wochen möglich. In den zurückliegenden Jahren hat jeder zweite Prüfling die Kenntnisprüfung auf Anhieb im ersten Versuch geschafft.
Für die andere Hälfte ist ein weiterer, gegebenenfalls auch ein dritter Versuch notwendig, um die von Rechts wegen geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind, unter Beweis zu stellen. 2024 haben lediglich sechs Prüfungskandidatinnen und -kandidaten dieses Prüfungsziel in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht.
„Für 95 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem in einem Drittstaat erworbenen Examen stellt sich also nach einem der möglichen Prüfungsversuche der Erfolg ein“, so Gehle abschließend.