• Sieben Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erhalten 2,8 Millionen Euro Zuschuss

    Förderung der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum
    17.Juli 2019
    Mainz (mhe). Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur: Sieben Krankenhäuser im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz wurden in die Liste der geförderten Krankenhäuser aufgenommen. Sie erhalten eine Finanzspritze in Höhe von insgesamt 2,8 Millionen Euro. „Wir machen hier einen ganz konkreten Schritt, um regionale Krankenhäuser finanziell unter die Arme zu greifen. Gerade bei Notfällen muss jeder und jede ein Krankenhaus für die Erstversorgung in der Nähe haben. Egal ob Stadt oder Land, Ost oder West: Die Bürger müssen unabhängig von ihrem Wohnort eine gute medizinische Versorgung erhalten“, erklärt Thomas Hitschler, Sprecher der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz.

    Ab dem Jahr 2020 werden jährlich bundesweit rund 48 Millionen Euro an Krankenhäuser in ländlichen Regionen ausgeschüttet. Die Mittel verteilen sich auf insgesamt 120 Krankenhäuser, die je 400.000 Euro erhalten. Die Liste der geförderten Krankenhäuser wurde kürzlich veröffentlicht und wird jährlich aktualisiert. Aus Rheinland-Pfalz erhalten folgende Krankenhäuser jeweils den Zuschuss in Höhe von 400.000 Euro: St. Josef-Krankenhaus, Adenau, Marienkrankenhaus, Cochem, St. Josef-Krankenhaus Zell, Zell/Mose, Gesundheitszentrum Glantal, Meisenheim, St. Joseph Krankenhaus Prüm, Marienhaus Klinikum Eifel Bitburg und das Klinikum Idar-Oberstein.

    Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) sieht vor, dass ein Teil der freigewordenen Mittel aus dem bisherigen Pflegezuschuss gezielt an Krankenhäuser in ländlichen Regionen fließen. Der bisherige Pflegezuschuss für Krankenhäuser ist entfallen, da die Pflege am Bett nunmehr vollumfänglich von den Krankenkassen refinanziert wird.

    Zur Identifizierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband – jährlich eine Liste der Krankenhäuser, welche die festgelegten Kriterien erfüllen. Die Auswahl der Krankenhäuser richtet sich nach der Bevölkerungsdichte der Region, den Fahrzeiten zu alternativen Krankenhäusern und nach den vorhandenen Fachabteilungen des Krankenhauses. So müssen die geförderten Krankenhäuser mindestens eine Abteilung für Geburtshilfe, für Innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung zur Versorgung von Notfällen bereithalten.