• Späte und unzureichende Reaktion auf den Ärztemangel

    Landesregierung plant zehnprozentige Landarztquote und fünf Prozent mehr Studienplätze / Klinische Ausbildung in Trier
    28.September 2018
    Mainz (mhe). Führt Zwang zum erhofften Erfolg? Die rheinland-pfälzische Landesregierung verkündete heute, bis zum Jahresende ein neues Gesetz vorzulegen, das den Arztmangel in ländlichen Regionen mit der Landarztquote bekämpfen soll. Zehn Prozent der Studienplätze sollen demnach an Abiturientinnen/en vergeben werden, die sich schon vor der Aufnahme des Studiums vertraglich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für bis zu zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Die Zahl der Studienplätze soll zunächst um fünf Prozent erhöht werden, bis zum Jahr 2021 um 13 Prozent. Von zusätzlichem Lehrpersonal oder besseren Sachausstattungen war nicht die Rede.

    Es ist ein langer Weg bis zur ersten Praxisübernahme eines solchen "Landarztes" etwa ab dem Jahr 2030. Lange zuvor - schon im Jahr 2022 - wird fast die Hälfte der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz schon in den Ruhestand gegangen sein, moniert die CDU im Parlament.

    Die rheinland-pfälzische Landesregierung betont derweil, dass die Sicherung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung für sie sehr hohe Bedeutung habe. „Es bedarf großer gemeinsamer Anstrengungen auf allen Ebenen, junge Menschen von den vielen positiven Seiten des Hausarztberufs zu überzeugen und Ärztinnen und Ärzte möglichst für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen“, wissen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Wissenschaftsminister Professor Dr. Konrad Wolf. 

    „Die Landarztquote ermöglicht es Bewerbern ohne Spitzenabitur den Zugang zu einem Medizin-Studienplatz, wenn sie sich für eine spätere Tätigkeit als Landarzt verpflichten. Im Auswahlverfahren soll neben der Abiturnote die persönliche und fachliche Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs, etwa durch vorherige Berufsausbildungen im Gesundheitsbereich, und die Eignung für die hausärztliche Tätigkeit auf dem Land beurteilt werden. Auch jemand mit gutem oder durchschnittlichem Abitur kann eine gute Ärztin oder ein guter Arzt sein“, ist Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler überzeugt.

    Das umstrittene Instrument der Landarztquote wird von Studierenden nahezu einhellig abgelehnt, ergaben unsere Umfragen. Zudem gilt es zu bemängeln, dass nichts gegen den Arztmangel in ländlichen Krankenhäusern getan wird. Das haben wir zuletzt vor einer Woche auf unserer Hauptversammlung in Köln kritisiert. Gegen den Arztmangel in ländlichen Kliniken hat die Landesregierung mit ihrer neuen „Landarzt-Offensive“ leider kein wirksames Rezept.

    Immerhin sollen bis zum Ende der Legislaturperiode aber jährlich jeweils 20 zusätzliche Studienplätze an der einzigen Medizinischen Fakultät in Mainz geschaffen werden, d.h. aber auch, dass zunächst fünf Prozent der neuen "Landarzt-Studienplätze" aus dem vorhandenen Studienplatzkontingent herausgenommen werden. Insgesamt fünf Prozent mehr Studienplätze dürften sicherlich längst nicht ausreichen, um die ärztliche Versorgung auf dem Land - in Kliniken und Praxen - sicherzustellen. Immerhin sollen es ab dem Jahr 2021 schon 13 Prozent mehr sein.

    Zukünftig können Studierende auch Teile des klinischen Ausbildungsabschnittes in Trier absolvieren.
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen ferner in Rheinland-Pfalz die Zulassungsbestimmungen zum Medizinstudium insoweit verändert werden, dass berufspraktische Erfahrungen künftig eine größere Rolle spielen und nicht mehr allein die Schulnoten. Geplant ist auch ein strukturiertes Versorgungspraktikum, in dem die Bewerber circa neun Monate in unterschiedlichen Stationen in der medizinischen Versorgung tätig sind und die Praktikumsbesten zum Studium zugelassen werden.