• Steuerzahler müssen Pflegekammer in NRW finanzieren

    Landesregierung will Mitgliederbeiträge bis 2027 finanzieren / Nur 60.000 der 220.000 Pflegekräfte in NRW haben sich bisher registriert
    04.Januar 2022
    Düsseldorf. CDU und FDP haben für die Plenardebatte im nordrhein-westfälischen Landtag kurzfristig einen Änderungsantrag zum Haushaltgesetz für das Jahr 2022 eingebracht, mit dem die Landesregierung die Mitgliedsbeiträge für die Pflegekammer in NRW in Höhe von rund 50 Millionen Euro aus Steuermitteln bis zum Jahr 2027 finanzieren will. Im Gesetz soll klargestellt werden, dass die Pflegekammer bis zum 31. Juli 2027 von der Pflicht freigestellt wird, Mitgliedsbeiträge zur Refinanzierung ihrer Aufgaben zu erheben. Außerdem soll die erste Sitzung der Kammer erst Ende des Jahres 2022 erfolgen. 

    „Mit diesem Antrag ist die Errichtung einer Pflegekammer in NRW de facto auf Eis gelegt. Eine Pflegekammer, die keine Beiträge ihrer Mitglieder erhebt, sondern durch Steuermittel finanziert wird, ist keine Pflegekammer“, kritisierte Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Von einer unabhängigen Institution für die Interessen der Pflegenden könne nun endgültig keine Rede mehr sein. Denn die Kammer hängt auf Jahre hinweg am Tropf des Staates. „Damit ist die eigene Stimme der Pflegekammer verstummt.“

    Hintergrund ist, dass die Registrierung der Pflegefachkräfte schleppend verläuft. Lediglich 60.000 der etwa 220.000 Pflegefachkräfte in NRW haben bislang ihre Kontaktdaten bei der Pflegekammer hinterlegt. Wenn nur rund ein Viertel der Beschäftigten der Registrierung folgen, ist das ein deutlicher Beleg dafür, welch große Bedenken und Vorbehalte gegen die Pflegekammer herrschen. Das Thema Pflichtbeiträgen und Pflichtmitgliedschaft ist damit durch die Gesetzesänderung zunächst vom Tisch.