• Studienplatzquote für Landärzte und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verabschiedet

    Landtag Rheinland-Pfalz - ab Wintersemester 2020/21 werden 13 Studienplätze reserviert
    19.September 2019
    Mainz (mhe). Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern das Landesgesetz zur „Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung insbesondere in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz“ mit großer Zustimmung verabschiedet. Damit werden insgesamt 13 Studienplätze für Humanmedizin an der Universitätsmedizin Mainz für jene Bewerber reserviert, die ein besonderes Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen haben.

    Bei der Auswahl soll besonderer Wert auf die persönliche Eignung und nicht nur auf schulische Leistungen gelegt werden. Wer über die beiden Quoten einen Medizinstudienplatz an der Universitätsmedizin Mainz erhält, muss sich im Gegenzug verpflichten, im Anschluss an sein Studium eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und zehn Jahre als Hausarzt in einer ländlichen Region von Rheinland-Pfalz oder im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätig zu sein. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss 250.000 Euro bezahlen.

    Rheinland-Pfalz ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, dass die Landarztquote einführt. Es ist das erste Bundesland, das eine ÖGD-Quote einführt. Bereits ab dem Wintersemester 2020/2021 sind durch eine Vorabquote insgesamt 13 Medizinstudienplätze für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin bzw. Öffentliches Gesundheitswesen vorgesehen. Die Landarztquote umfasst 6,3 Prozent und die ÖGD-Quote 1,5 Prozent aller Medizinstudienplätze.