• TV-Ärzte Universitätsmedizin Mainz - Sozialpartner trotz Corona-Pandemie handlungsfähig

    Rolf Lübke: „Im konstruktiven Gespräch wurde ein Vier-Punkte-Plan vereinbart.“
    24.März 2020
    Mainz (rhl). Ende vergangener Woche sind die allfälligen Tarifverhandlungen zur Fortschreibung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Universitätsmedizin Mainz mit einem ersten Verfahrens- und Termingespräch wieder aufgenommen worden. In dem sehr konstruktiven Gespräch wurde ein Vier-Punkte-Plan vereinbart, wie mit der gegenwärtigen Tarifsituation umgegangen wird. Die vier Schritte werden sequentiell und in der gegenwärtigen Corona-Krise angepasst abgearbeitet.

    Die noch ausstehenden Restanten aus der letzte Tarifeinigung werden nun unverzüglich abgearbeitet. Zwar war die zuletzt vereinbarte Gehaltssteigerung umgesetzt worden, nicht aber alle zusätzlich vereinbarten Änderungen im materiellen Tarifwerk. Diese Abschlussarbeiten sollen in den kommenden Wochen erledigt werden.

    Hinsichtlich der anstehenden linearen Tarifsteigerung ist an eine Interimslösung mit einer kurzen Laufzeit gedacht, um die Parallelität zu anderen Tarifbereichen sicherzustellen und ein Abkoppeln von der allgemeinen Gehaltsentwicklung für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken zu vermeiden.

    Für die aktuellen, dynamischen Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, bei der den universitären Spitzenversorgern eine besondere Bedeutung zukommt, wird es spezifische Verhandlungen über die sich ergebenden besonderen Anforderungen an die Ärzteschaft geben. Dabei wird es voraussichtlich erforderlich werden, Tarifregelungen auch kontinuierlich an eine sich verschärfende Lage anzupassen.

    In einem vierten Schritt sollen dann im Herbst die allgemeinen Mantelregelungen fortentwickelt werden. Gegenüber der Situation an den übrigen Hochschulkliniken entsteht auch so kein Nachteil, weil die wesentlichen Arbeitszeitregelungen im Bereich der TdL auch erst zum Oktober in Kraft treten werden.

    Die Fortsetzung der Tarifverhandlungen ist für den 16. April 2020 ggfls. im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz vereinbart.