• Über den Tellerrand medizinischer Kenntnisse hinausschauen

    Theo Windhorst: Kombination von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Forschung sichert Qualität der Patientenversorgung
    30.November 2019
    Ärztliche Weiterbildung und universitäre Forschung: eine Kombination, die aus Sicht der ÄKWL zusammenpassen und zur Sicherung der zukünftigen Qualität in der Patientenversorgung beitragen kann. „Wir möchten, dass der ärztliche Nachwuchs während seiner Weiterbildung zum Facharzt auch über den Tellerrand der medizinischen Kenntnisse hinausschauen kann“, sagt der scheidende Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst unmittelbar vor der Wahl seines Nachfolgers. „Es ist gerade in Zeiten, in denen die Medizin wissenschaftlicher und digitaler wird, wichtig, den ärztlichen Wissenspool zu erweitern. Das bringt am Ende wertvolle Erkenntnisse für eine gute und qualitativ hochstehende Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“

    Insbesondere nach der Reform der Weiterbildungsordnung, die nun nicht mehr auf Weiterbildungszeiten, sondern vorrangig auf inhaltliche Kompetenzen abzielt, könnten sich für die Nachwuchsmediziner vermehrt Freiräume für eine wissenschaftliche Betätigung ergeben, betonte WIndhorst.

    Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass in Westfalen-Lippe bereits ein Vorgehen praktiziert wird, welches eine Anrechnung von Forschungstätigkeit auf die ärztliche Weiterbildungszeit im Rahmen eines sogenannten „abweichenden Weiterbildungsgangs“ ermöglicht.

    Auf Anträge der Universitätsklinik Münster (UKM) habe im vergangenen Jahr der Vorstand der ÄKWL beschlossen, in einem Modellprojekt die Möglichkeit solch einer Anrechnung von Forschungstätigkeiten auf Weiterbildungszeiten zu prüfen. Dafür müssten individuell strukturierte Weiterbildungsprogramme vorgelegt werden, aus denen der geplante Ablauf der Weiterbildung unter Einschluss der Forschungszeiten hervorgehe. Aus dem Curriculum müsse deutlich werden, ob und wie die erforderlichen Inhalte trotz einer verkürzten Weiterbildungszeit an die Nachwuchsmediziner vermittelt würden, sodass die für Facharztanerkennung erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gesichert erworben werden könnten. Zudem dürften die in der EU-Richtlinie vorgegebenen Mindestzeiten für die Weiterbildung nicht unterschritten werden.

    „Die ersten Erfahrungen in den Kooperationen mit dem UKM, die sich auf die Bereiche Anästhesie und Unfallchirurgie erstrecken, sind positiv. In unserem Bestreben, die jungen Medizinerinnen und Mediziner stärker an die Forschung her-anzuführen, sind wir auf einem guten Weg“, freut sich Windhosrt.