Die statischen Zahlen der Bundesärztekammer sind eindeutig: Im Jahr 2024 bilanzierte die BÄK insgesamt 170.968 Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Sektor tätig waren. Gut sieben Prozent weniger als 2019. Davon befanden sich 64.341 Ärztinnen und Ärzte in einer Anstellung – ein neuer Rekordwert. Fast 38 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte. Alleine von 2023 auf 2024 ein Plus von 7,1 Prozent.
Binnen zwölf Jahren hat sich die Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor mehr als verdoppelt: im Jahr 2013 waren 22.300 der 145.900 Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich angestellt. 2020 waren es bereits 46.500 Angestellte unter den 161.400 Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Tätigkeitsbereich. Bis 2029/2030 werden wir einen Angestelltenanteil von 40 Prozent erreicht haben“, prognostiziert Dr. Karlheinz Kurfess.
Bei den Hausärzten hat sich die Zahl der Angestellten in RLP binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, von 406 in 2025 auf 841 in 2025. „Bei den Fachärzten ist die Quote der Angestellten in Rheinland-Pfalz noch rasanter gestiegen, von 27 Prozent (957) in 2015 auf 46 Prozent (1.770) in 2025“, bilanzierte Dr. Karlheinz Kurfeß. „In Einzelpraxen lag der Angestelltenanteil in 2025 bei 17 Prozent, bei MVZ bei 96 Prozent.“
In Rheinland-Pfalz wählten im vorigen Jahr 66 Prozent der Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in der ambulanten Versorgung das Angestelltenverhältnis. „67 Prozent wählten dabei eine Anstellung in Teilzeit.“
In einem anschließenden Vortrag verwies der Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, Ingolf Schumacher, auf die gravierenden Unterschiede zwischen Tarifverträgen des MB und individuellen Verhandlungen über die ärztlichen Arbeitsbedingungen und Gehälter in Praxen und MVZ.
„Natürlich vertritt der Marburger Bund die spezifischen Interessen aller angestellten Ärztinnen und Ärzte! Bisher gibt es im ambulanten Bereich aber keine Tarifbindung. Jeder Einzelne muss daher individuell über seine Arbeitsbedingungen verhandeln. Wir beraten unsere Mitglieder bei allen Fragen zu ihrem Arbeitsvertrag.“
Inwiefern ergeben sich verbesserte Bedingungen im ambulanten Bereich auch durch die Tarifpolitik des Marburger Bundes in den Krankenhäusern? „Der Einfluss ist natürlich nur mittelbar gegeben, aber er ist deutlich sichtbar. Der Marburger Bund konnte signifikante Fortschritte in den Tarifverträgen erreichen, ob bei den Zahlen der freien Wochenenden und Bereitschaftsdienste oder anderen Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der Vergütung“, unterstrich Schumacher.
„Wir bieten unseren Mitgliedern eine Prüfung der Arbeitsverträge auch für den ambulanten Bereich und empfehlen zumeist bei den Verhandlungen eine Orientierung am jeweils aktuellen Facharzt- oder Oberarztgehalt des VKA-Tarifvertrages, hierbei kommt es letztlich durchaus auf den Fachbereich, die Größe der Einrichtung usw. an. Daher beraten wir individuell. Viele Mitglieder nutzen die von uns angebotene und empfohlene arbeitsrechtliche Beratung vor einer Vertragsschließung. Wir beraten Sie zu allen verhandelbaren Bestandteilen des Vertrages, über Haftungsfragen, Befristungen von Verträgen, Teilzeitverträgen, die Weiterbildung, Konkurrenzschutzklauseln etc.“, resümierte Schumacher abschließend.
