• Ungerechtfertigte Skandalisierung auf Kosten der Radiologen

    Kammerpräsident Rudolf Henke nimmt Ärzte gegen Pseudo-Investigativ-Journalismus in Schutz
    13.August 2019
    Düsseldorf. Eine ausführliche Erklärung des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR) vom 8. August macht nach Auffassung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) deutlich: es ist unseriös, den Eindruck zu erwecken, dass sich Radiologen mittels Abrechnung von Kontrastmitteln ungerechtfertigt oder gar illegal bereichern. Die Erklärung des BDR ist im Wortlaut verfügbar unter http://www.radiologenverband.de. „Genau das aber suggeriert die Berichterstattung in Süddeutscher Zeitung („Radiologen machen dubiose Millionengeschäfte“), NDR („Strafrechtler … halten die enormen Zusatzgewinne der Ärzte mit Kontrastmitteln für `strafwürdig`“) und WDR („Der ehemalige BGH-Richter … hält das Pauschalen-Modell, bei dem Radiologen … enorme Gewinne machen können, für ´strafwürdig`“), kritisiert Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

    „Die Radiologen werden hier zu Unrecht angeprangert und geradezu kriminalisiert. Dabei haben sie ohne Zweifel regelgerecht nach den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Wer skandalisiert, wo es keinen Skandal gibt, schädigt fahrlässig oder mutwillig das Ansehen der betroffenen Berufsgruppe“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, „das können wir nicht widerspruchslos hinnehmen.“ Gleichzeitig werde durch die ungerechtfertigte Skandalisierung nach Auffassung der Ärztekammer Nordrhein der seriöse investigative Journalismus diskreditiert, der für unsere Gesellschaft von außerordentlicher Bedeutung ist.