• Verantwortung für Diagnose und Therapie muss in ärztlicher Hand bleiben

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
    08.März 2018
    Mainz
    Mit Unverständnis und Kritik reagiert der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Dr. Günther Matheis auf die jüngsten Forderungen einer Expertengruppe, dass speziell ausgebildete Pflegekräfte ärztliche Aufgaben der Primärversorgung in ländlichen Regionen übernehmen sollen. Dies hat eine Expertengruppe auf Initiative der Robert-Bosch-Stiftung in dem jetzt veröffentlichtem Manifest „Mit Eliten pflegen“ festgeschrieben. Wie es in diesem Manifest heißt, soll die Pflege „perspektivisch substituierende Aufgaben wie Assessments, Verschreibungen, Triagierung und die Versorgung von Bagatellerkrankungen übernehmen, um die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen sicherzustellen“. Einer solchen Substitution erteilt der Ärztekammer-Präsident eine klare Absage. „Wir sind für eine starke und selbstbewusste Pflege. Diese entsteht aber nicht dadurch oder wird besser, indem sie ärztliche Kompetenz beansprucht.“

    Der Blick in der Pflege muss viel mehr auf Wert, Würde und Inhalt dieser „sozial unglaublich wichtigen Tätigkeit“ fokussiert werden. Dass die Pflege in einem Gesundheitssystem, das von bürokratischem und ökonomischem Druck beherrscht und zum Teil auch erdrückt wird, nach Akademisierung strebt, ist konsequent, fügt der Ärztekammer-Präsident hinzu. Ein wesentlicher Schritt ist in Rheinland-Pfalz mit der Pflegekammer getan.

    „Wir als Landesärztekammer sind bereit, die Pflege in ihrem Bemühen um bessere Arbeitsbedingungen zu unterstützen und bieten unsere Zusammenarbeit an“, erklärt Matheis. Es macht aber keinen Sinn, eine weitere Entscheidungsebene in der Versorgung zu etablieren, bei der nicht klar ist, wer die Verantwortung für Diagnose, Indikationsstellung, Aufklärungsgespräche und Therapieentscheidungen übernimmt, wer für Fehler haftet und wer die Kosten der Haftpflichtversicherung übernimmt.

    „Diese Grundsätze sind wesentliche Merkmale unserer Freiberuflichkeit, stehen unter Arztvorbehalt und prägen das Berufsbild des Arztes.“ Ebenso unklar bleibt, wer für eventuell unerwünschte Leistungsausweitungen infolge von Substitution die wirtschaftliche Verantwortung trägt.“

    In diesem Zusammenhang weist Günther Matheis darüber hinaus auf die bewährte zusätzliche Qualifizierung von Medizinischen Fachangestellten hin, die in den Arztpraxen zu Versorgungsassistentinnen beziehungsweise zu nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen weitergebildet werden. Diese Fachkräfte sind für die Ärztinnen und Ärzte wichtige und hilfreiche Stützen in der Praxis. „Delegation Ja; Substitution Nein“, bringt es der Ärztekammer-Präsident auf den Punkt.